Wenn die Gegenstände durch ein unabwendbares Ereignis (Brand, Hochwasser, Wasserrohrbruch, Unwetter o.ä.) verloren gingen und wiederbeschafft werden müssen, können sie eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Allerdings setzen die Finanzämter die Messlatte hier sehr hoch an, sowohl was das Ereignis als auch den Nachweis der Notwendigkeit der tatsächlichen Wiederbeschaffung betrifft.
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