Alle durch eine Krankheit des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen bedingten Aufwendungen (Arzt, Heilpraktiker, Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Fahrtkosten zum Arzt, etc.) können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Empfangene Versicherungsleistungen und Beihilfen müssen entsprechend berücksichtigt und hiervon abgezogen werden.
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