Bestätigung durch einen Amts- oder Vertrauensarzt, dass die Anschaffung zur Heilung der Krankheit und / oder zur Gesundheitsvorsorge dient. Dieses Attest sollte vor dem Erwerb der Geräte und Möbel bzw. vor einer Wohn- oder Gebäudesanierung erstellt werden; die aktuelle Rechtsprechung lässt zwar auch eine nachträgliche Anerkennung offen, dabei wird jedoch das Risiko in Kauf genommen, letztendlich auf den Kosten sitzenzubleiben, da die steuerliche Anerkennung versagt bleibt.
Früher musste ein Attest zwingend vorher vorliegen, heute ist die Entscheidung auch nachträglich aufgrund der Aktenlage möglich. Da es aber teilweise um viel Geld geht, sollte sehr gut überlegt werden, ob man sich auf ein solches Risiko einlässt oder lieber im Vorfeld ein Gutachten beschafft.
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