Die Höhe der Kosten (und die Art des Materials) spielen keine Rolle (so z.B. Finanzgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 28.11.2007 – 2 K 5507/04). Abzugsfähig sind auch selbstgetragene Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung.
☞ Hier geht es zum Angebot für Piloten und Flugschüler
☞ Hier geht es zum Angebot für Flugbegleiter
Dein Partner, wenn es um Steuern & Fliegen geht
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.