Diese sind als Werbungskosten abzugsfähig, selbst wenn die Bewerbung erfolglos bleiben sollte. Dazu gehören z. B. Ausgaben für Inserate, Fotos und Fotokopien, Zeugnisabschriften, Porto, Telefonate. Bei persönlicher Vorstellung fallen hierunter auch die Ausgaben für Übernachtungen, Fahrten und die dazu gehörenden Verpflegungsmehraufwendungen. Für eine Anerkennung ist eine detaillierte Aufstellung erforderlich.
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