Ausgaben für Schuhe sind ein nach wie vor ein unerfreulicher, nicht aus der Finanzwelt zu schaffender Diskussionspunkt. „Vermischung mit privaten Interessen“ wird besonders hier seitens der Ämter in die Argumentation eingebracht. Leider gibt es bisher keine klare, gesetzliche Regelung für das Bordpersonal. Es trifft letztendlich nicht nur auf Schuhe zu. Bei Schuhen, die wir für unsere Arbeit benutzen, sind die Chancen für eine positive Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters – ähnlich wie bei Koffern – als gut einzuschätzen.
Das Schuhwerk von Uniformträgern muss schlicht und modisch unabhängig sein. Die dem Zeittrend angepassten Formen, Absatzhöhen, Applikationen, Nähte usw. sind in der Regel ungeeignet für beruflich benutztes Schuhwerk. Wer aber trägt gerne konservative, fast schon veraltete Schuhe in der Öffentlichkeit?
Modetrends bringen es auch mit sich, dass kaum ein Schuhgeschäft uniformgeeignetes Schuhwerk im Angebot hat. Besonders Frauen haben hier vermehrt Anlass zur Klage. Zusätzlich wie u. a. bei der Lufthansa wird dies durch die Farbenvorgabe des Arbeitgebers erschwert. Bleibt also nur das Spezialgeschäft (wie bei LH), das man aufsuchen muss. Spätestens hier ist der Ansatz für eineRegeländerung gegeben: Muss man seine Schuhe in einem eigens darauf abgestimmten Geschäft erwerben, so sind diese eindeutig als Berufsschuhe zu sehen.
Zusätzlich zum Erwerb berufsbedingter Schuhe ist auch deren Gebrauch bzw. die schnellere Abnutzung („verstärkter, beruflich bedingter Verschleiß“) in die Argumentation mit einzubeziehen (mehr dazu im nachfolgenden Tipp). Der Mehrverschleiß drückt sich in einer höheren, jährlichen Anzahl aus. Versucht auch einen Verweis auf den § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG – „Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig“.
Zum Thema Verschleiß dürfte eine Erläuterung hinsichtlich der kontinuierlichen Beschädigungen der Schuhe durch Bremsvorrichtungen an Servier- und Abräumwagen sowie durch bodennahe, scharfkantige Sitzgestänge oder Galley-Einrichtungen notwendig sein. Ebenso sollte auf die sohlezerstörende Auswirkung der Kerosinpfützen auf dem Vorfeld vieler Flughäfen hingewiesen werden, um deutlich zu machen, dass nur einwandfreie, unbeschädigte Schuhe zur Uniform getragen werden dürfen.
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