Parallel zu Schuhwerk sind auch die Kosten für einen Koffer grundsätzlich als beruflich bedingte Werbungskosten einzustufen. Unterstützung finden wir in einem in allen Steuertipps für Flugbegleiter und Steuertipps für Piloten aufgeführten Urteil (Hessisches Finanzgericht vom 3. August 1988, 9 K228 / 86 in EFG 1989, S. 173 f) zusätzlich vom BFH bestätigt. Allerdings wird im Urteilstext die Berufsbezeichnung „Kapitän auf Kurzstreckenflügen“ und das berufliche Umfeld explizit hervorgehoben. Aufgrund dieser Formulierungen scheiterten bislang sogar Kollegen der gleichen Berufsgruppe mit ihren Einsprüchen, nur weil sie ausschließlich auf Langstrecken eingesetzt sind! Gibt es dennoch Chancen?
Bisher sprachen zwei Schlüsse gegen eine Übertragung des Urteils auf das gesamte Bordpersonal:
der nicht sofort erkennbare dienstliche Charakter der Kleidung (besonders bei Frauen) sowie die langen Layover auf Langstreckenflügen, die das Vermischungsprinzip (mehr private Kleidung erforderlich) unterstreichen. Inzwischen sind Rangabzeichen auch auf den meisten Uniformen der weiblichen Kabinenmitglieder zu finden. Ebenso unterscheiden sich Langstreckeneinsätze, was die Dauer der Aufenthalte unterwegs betrifft, kaum noch von Kurzstreckenumläufen. Entscheidend bleibt ohnehin, dass die Anschaffung des Koffers rein beruflich veranlasst gewesen ist, man ihn also zur Ausübung seines Berufes benötigt. Dies ist eindeutig der Fall, da alle Flieger, egal ob Cockpit oder Kabine, im Dienst Uniformen tragen müssen und diese außerhalb des Dienstes nicht tragen dürfen. Somit muss im Koffer sowohl dienstliche als auch private Kleidung transportiert werden. Es ist nicht länger ersichtlich, warum Unterschiede hierin zwischen Cockpit- und Kabinenpersonal gemacht werden sollen.
Ein weiteres hilfreiches Urteil könnte das hier sein: Hessischen FG vom 12.10.2006 findet sich unter Az. 13 K 2035/06. Hier war bei einem Geschäftsmann ausschlaggebend, dass dieser zweifelsfrei nachwies, einen berufsbedingt erhöhten Kofferverschleiß zu haben. Das sollte doch bei Bordpersonal erst recht der Fall sein!
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