Hier gibt es leider auch bisher lediglich negative Urteile. Obgleich Kolleginnen glaubhaft gemacht haben, dass sie die Strumpfhose lediglich für den Dienst erworben haben, wurde aufgrund der privaten Tragemöglichkeit die Absetzbarkeit nicht anerkannt. Insofern wird auf die Problematik bei Uniformschuhe verwiesen. Solltest Du medizinische Stützstrumpfhosen haben, kannst Du diese grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung (medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen sein!) absetzen.
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