Alle Beiträge zu Gewerkschaften und / oder Berufsverbänden können hier zusammengefasst eingetragen werden. Absetzbar ist jeweils die gesamte jährliche Beitragsleistung, selbst wenn die Zahlungen über den tatsächlichen Pflichtbeitrag hinausgehen. Bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden ist der Gesamtbeitrag zu berücksichtigen. Darüber hinaus können auch sonstige Aufwendungen für Gewerkschaftsarbeit oder notwendige Fahrten/Flüge abgesetzt werden, was aber wieder unter allgemeine Werbungskosten fällt und dort eingetragen werden muss. In dieses Feld hier nur die nachgewiesenen Beiträge für die Gewerkschaft oder dergleichen eintragen - sonst nichts!
Entsprechende Urteile zur Absetzbarkeit findest Du unter BFH vom 2. Oktober 1992 Az. VI R 11/91 sowie in den Lohnsteuerrichtlinien "R 9.3 LStR 2015 – Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden".
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