Solltest Du die umweltfreundliche Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft nutzen, steht Dir dennoch die komplette Fahrtkostenpauschale für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung. Möglichkeiten für eine Fahrgemeinschaft gibt es viele:
- Gemeinsamer Dienst
- Ihr wohnt in einer WG und fahrt zusammen zur Homebase
- Ihr fahrt gemeinsam zur Mitgliederversammlung Eurer Gewerkschaft
- Ihr fahrt gemeinsam zur PV, LATC oder …
Bei den Fahrgemeinschaften ist aber auf das Folgende zu achten: Die Umwege, die gemacht werden, um Kollegen abzuholen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Für die mitfahrenden Kollegen gilt die Kostendeckelung von 4.500 €. Wenn Du der Fahrer dieser Fahrgemeinschaft sein solltest, wird diese Kostendeckelung nicht angewandt. Aber es gilt dann die erhöhte Nachweispflicht (dazu mehr bei Auto).
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