Die Finanzämter erkennen grundsätzlich nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Flughafen an. Solltest Du eine längere Strecke angeben wollen, wird diese vom Finanzamt nur akzeptiert, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und einen deutlichen Zeitvorteil bringt. Dieses kann zum Beispiel eine Umgehungsstraße sein, da der Weg durch die Stadt deutlich länger dauern würde. Dieses solltest Du dann auch entsprechend begründen, sollte es zu Nachfragen seitens des Finanzamtes kommen. Auch Beamte haben übrigens einen Zugriff auf, um die Plausibilität prüfen zu können.
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