Ab dem Steuerjahr 2023 gibt es wichtige Neuerungen im Steuerrecht bezüglich des Absetzens von Arbeitszimmern und der Homeoffice-Pauschale. Die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft eingeführt und ist nicht mehr befristet. Die Tagespauschale für die Arbeit im Homeoffice beträgt nun 6 Euro pro Tag,
mit einem maximalen Abzugsbetrag von 1.260 Euro pro Jahr, sofern an bis zu 210 Tagen im Jahr von zu Hause aus gearbeitet wird.
Für Personen, die ein eigenes Arbeitszimmer zuhause haben, gilt ab 2023 nur noch die Möglichkeit, die Tagespauschale in Anspruch zu nehmen. Die frühere Regelung, die einen begrenzten Abzug eines Arbeitszimmers bis zu 1.250 Euro pro Jahr erlaubte, wurde abgeschafft.
Stattdessen können jetzt bis zu 1.260 Euro jährlich über die Tagespauschale geltend gemacht werden.
Zudem wurden die Regelungen für das Absetzen von häuslichen Arbeitszimmern geändert. Ein Arbeitszimmer kann nun abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten
beruflichen Tätigkeit bildet. In solchen Fällen können entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro in Anspruch genommen werden. Wichtig zu beachten ist, dass die Jahrespauschale monatlich gekürzt werden muss, falls die Voraussetzungen nicht für das gesamte Jahr erfüllt sind, was eine monatliche Pauschale von 105 Euro bedeutet.
Diese Änderungen bedeuten, dass Steuerpflichtige, die von zu Hause aus arbeiten, dauerhaft mit steuerlichen Vorteilen rechnen können, müssen jedoch die neuen Bedingungen für das Absetzen von Arbeitszimmern und die Nutzung der Homeoffice-Pauschale beachten.
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