Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Du unmittelbar und nachweislich für die Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit brauchst. Beim Bordpersonal sollte zum Beispiel der Fokus auf die Vorbereitungsarbeiten für Flugeinsätze, das Archivieren und Aktualisieren wichtiger Flugunterlagen sowie der beruflichen Weiterbildung gelegt werden.
Neben Kleinrechnungen für Arbeitsmittel (Stifte, Blöcke, kleinere Büroartikel) können auch andere Arbeitsmittel, die zugleich Einrichtungsgegenstände sind (u.a. Schreibtisch, Stuhl, Bücherschrank, Regale, Ablagetische oder Lampen), angeführt werden.
Falls es einmal zu unterschiedlichen Auslegungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung kommen sollte, kannst Du auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. Oktober 2017 verweisen. Arbeitsmittel und Ausstattungsgegenstände gehören nicht zu den Arbeitszimmeraufwendungen selbst, sondern sind separat zu berücksichtigen.
Ebenso können natürlich Computer (Hard- und Software), Scanner oder sogenannte Kombigeräte abgesetzt werden. Bei Gegenständen (Arbeitsmittel) bis 952 € (für Steuererklärungen bis Steuerjahr 2016 nur 489,90 €, danach erhöht auf 952 €) handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), weshalb die Kosten im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe zum Abzug gebracht werden können.
Arbeitsmittel, welche die vorgenannte Schwelle überschreiten, müssen entsprechend einer Tabelle über die jeweilige Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben werden. Mehr dazu in der nachfolgenden Rubrik Steuerliche Geltendmachung / Abschreibung.
Zu den „kleinen Utensilien“ zählen sämtliches Büromaterial wie z. B. Druckerpapier, Ordner, Umschläge, Klammern und Umschläge, in nachvollziehbarem Maße auch Schreibmaterial wie Füllfederhalter, Lineale sowie Portokosten. Du solltest also fleißig alle Quittungen für das nächste Steuerjahr sammeln! Kannst Du „höhere Quittungsberge“ vorweisen, so verdeutlichet dies dem Beamten, dass Du als Flugbegleiter und besonders als Purser gute übersichtliche Systeme für die umfangreichen Flugvorbereitungen und Firmenunterlagen benötigst.
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