Krankentagegeld für Piloten die Faktenlage
Das Krankentagegeld für Piloten, ist in der Kabine oft bekannt als Lohnfortzahlungsversicherung oder Verdienstausfallversicherung, kommt dann zum Einsatz, wenn die Krankenkasse die Lohnfortzahlung bedingt durch Krankheit des Mitglieds, übernimmt. Das Krankengeld der Krankenkasse startet ab Tag 43 der Krankheit. Die Krankenkasse übernimmt aber nicht das komplette Gehalt, sondern bezahlt 70% des Bruttoeinkommens, bzw. 90% des Nettoeinkommens.
Die Krankentagegeldabsicherung deckt das nun fehlende Einkommen von 30% des Brutto-Einkommen, bzw. 10% des Netto-Einkommen. Sehr häufig bemerkt man in der Beratung, dass die bereits geschlossene Absicherung nicht mehr zeitgemäß ist. Lohnsteigerungen, Gehaltserhöhungen, evtl. der Sprung vom Co-Piloten zum Piloten oder vom FB zum Purser, können plötzlich dafür sorgen, dass die Absicherungssumme zu niedrig ist.
Hier besteht Handlungsbedarf, denn die Absicherung soll dafür sorgen, dass im Krankheitsfall das Einkommen gesichert und der Kunde seinen Lebensstandard beibehalten kann. Zudem bedeutet „Krank zu Hause“ oftmals ein höherer Bedarf an Geld. Schließlich hat man Zeit dieses auszugeben. Außerdem können ggf. gewisse Hilfsmittel zum schnelleren Heilungsprozess bezahlt werden.
Sollte man dauerhaft ein geringeres Einkommen beziehen, als das was bei der Ursprungsberechnung zum Krankentagegeldsatz als Berechnungsgrundlage diente, sollte man das Krankentagegeld herabsetzen, denn der Versicherer betrachtet das Einkommen der letzten 12 Monate und könnte das Krankentagegeld entsprechend kürzen. In diesem Falle würde man die zu viel bezahlten Beiträge nicht erstattet bekommen.
Bei der Wahl des Anbieters sind neben dem mtl. Beitrag auch die Vertragsgrundlagen zu beachten. Wichtige Punkte sind:
- Der Versicherer sollte sich kein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten.
- Die Möglichkeit bzgl. einer Erhöhung des Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsfragen sollte im Vertragswerk eingeschlossen sein.
- Zudem sollte unter gewissen Voraussetzung auch während einer Reha-Maßnahme die Krankentagegeldzahlung weiterlaufen.
- Bei einem Wechsel des Berufs, ist man anzeigepflichtig und muss den Versicherer informieren. Selbst wenn das Berufsfeld ähnlich gelagert ist. Meist zieht ein Berufswechsel auch eine Veränderung des Einkommens mit sich, was ohnehin angezeigt werden sollte.
Die Krankentagegeld hat keine Leistungsfrist. Als Pilot oder Flugbegleiter erhältst Du Leistung solange Du arbeitsunfähig bist. Erst wenn der Gesundheitszustand wieder soweit hergestellt ist, dass Du wieder arbeiten kann, stellt die Versicherung die Leistung ein. Hierbei spielt es für den Versicherer keine Rolle, ob der Versicherte aus gesundheitlichem Grund in einem Teilzeit Modell weiter beschäftigt wird, denn die Leistung wird nur dann fällig, wenn man 100% arbeitsunfähig ist. Die Zahlungslänge des Krankentagegeld richtet sich danach, ob der Versicherungsnehmer Aussicht auf Heilung hat und wieder in den Beruf einsteigen kann. Bei Bezug einer Rente oder einer vollständigen Berufsunfähigkeit, durch die Erkrankung, würde der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen.
Der Geltungsbereich bei den meisten Versicherern bezieht sich auf Deutschland. Solltest Du ins EU Ausland ziehen, was bei vielen Kollegen ja der Fall ist (oder die Idee) und seinen gewöhnlichen Wohnsitz dort haben, leisten die meisten Versicherer nur im Falle eines stationären Aufenthaltes. Deshalb gilt speziell für Piloten oder FB´s den vereinbarten Vertrag zu überprüfen, sollte der Wohnsitz tatsächlich in ein anderes Land verlegt werden.
Wichtig zu wissen ist auch:
Fluguntauglichkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitversicherungen (FU&BU) und Krankentagegeldversicherung laufen parallel, aber nicht überschneidend! Für den Versicherungsnehmer heißt das, dass empfangene Krankentagegelder an die Versicherung zurückbezahlt werden müssen, sollte die FU/BU rückwirkend bis zum Tag der Erstdiagnose leisten. Im Falle eines Angestellten ist dies meist kein Problem, denn die FU/BU Rente ist im Regelfall deutlich höher als der vereinbarte Krankentagegeldsatz. Die FU/BU liegt durchschnittlich bei 12-1400 Euro pro Monat, die man dann für die vergangenen 6 Monate in einem Einmalbetrag ausgeschüttet bekommt. Die Krankentagegeldabsicherung beläuft sich durchschnittlich auf 300 Euro bis 600 Euro im Monat. Grundsätzlich ist es dennoch empfehlenswert beide Absicherungsformen abzuschließen, denn sie ergänzen sich und werden dafür sorgen, dass der Versicherte im Krankheitsfall keinen finanziellen Verlust in Kauf nehmen muss.
CREWLife Tipp
Wir möchten hier auf den Service unseres Netzwerkpartners Skysurance hinweisen. Sie sind mit uns Fliegen vertraut und bieten neben einem sehr guten Service, Sonderkonzepte und Sonderkonditionen für Piloten, Flugschüler, Flugbegleiter und Fluglotsen an.
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