Wie oft hat man sich schon die Frage gestellt?
Welches System ist den nun das Bessere für einen Piloten oder Flugbegleiter?
Ist die Gesetzliche Krankenversicherung die bessere Krankenversicherung für einen Piloten oder Flugbegleiter oder ist die Private Krankenversicherung sinnvoller für einen Piloten oder Flugbegleiter?
Wir sagen ganz klar: "ES KOMMT DRAUF AN!"
Als erstes möchten wir die Unterschiede zwischen den beiden Systemen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung aufzeigen und erläutern. Es gibt in Deutschland zwei Krankenversicherungssysteme. Zum einen gibt es die gesetzliche Krankenversicherung, zum anderen die private Krankenversicherung.
Was sind nun die Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen?
Die gesetzliche Krankenversicherung versteht sich als Solidarsystem. Heißt, vereinfacht dargestellt, die gesunden Mitglieder zahlen Beiträge, die den kranken Mitgliedern ermöglichen, sich medizinisch behandeln zu lassen. Dabei müssen die Krankenkassen jeden versichern, ob jung, ob alt, ob gesund, ob krank.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem monatlichen Einkommen. Hierzu zählen neben dem Gehalt oder der Rente, auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung. Die Beiträge liegen derzeit bei 15,5%, wobei diese bei den Regelgehältern auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu 50% aufgeteilt werden. Zusätzlich zu dem Regelbeitrag verlangen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag bis zu 0,9%, der nun auch wieder paritätisch finanziert wird. Dieses bedeutet das Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte bezahlen.
Es gibt hier mehrere Mitgliedsarten:
- Familienversicherung
- Auffang Versicherte
- Versichert gegen Zusatzbeitrag
- Freiwillig gesetzlich versichert
- Gesetzlich Pflicht versichert
Wir möchten in unserem Beitrag über zwei dieser Mitgliedsarten schreiben. Es gibt Pflichtversicherte, die keine Wahl haben und bedingt durch Ihr Einkommen in das gesetzliche Krankenkassensystem einzahlen müssen und es gibt freiwillig Versicherte.
Freiwillig versichert sind diejenigen, die entweder selbstständig sind, oder deren Einkommen über der Jahresarbeitentgeldgrenze liegt (JAEG). Krankenversicherungsbeiträge müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden.
Sollte man darüber hinaus verdienen, ist dennoch der Beitrag gedeckelt. Selbstständige können auch nach Ihren Einkommen berechnet werden. Die Kassen übernehmen im Krankheitsfall eine gewisse Basisversorgung. Therapiemaßnahmen werden nach einem gewissen Katalog erlaubt. Leider ist die Basisversorgung meist nicht analog zu den neuesten medizinischen Möglichkeiten, so dass Kassenpatienten nicht immer optimal versorgt werden. Auch ist es üblich, dass man sich Therapiemaßnahmen genehmigen lassen muss. Es kann auch vorkommen, dass trotz schwerer Erkrankung, Therapiemaßnahmen von der Kasse abgelehnt werden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung für Piloten und Flugbegleiter kein Solidarsystem. Während die Krankenkassen in der Regel jeden versichern muss, ist die private Krankenversicherung nicht dazu verpflichtet ein Mitglied aufzunehmen. Die Krankenkassen überprüfen den Gesundheitszustand des neuen Mitglieds nicht. Auch wenn dieses krank sein sollte, müssen sie es aufnehmen. Die privaten Krankenversicherer überprüfen durchaus. Sollte ein Neukunde gesundheitlichen Risiken mitbringen, kann es zu einem Beitragsaufschlag oder auch zu einer Ablehnung kommen
Die PKV bietet verschiedenen Tarifstrukturen und Leistungsstrukturen auf. Man hat also die Möglichkeit ein deutlich höheres Absicherungspaket zu wählen, so dass eine optimale medizinische Versorgung ermöglicht werden kann. Die Beiträge richten sich, nach dem Leistungspaket und sind Einkommensunabhängig.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung , in der jedes Mitglied Anspruch auf die gleiche (Basis) Leistung hat, hat in der privaten Krankenversicherung jeder einzelne einen Anspruch auf die Leistung, die individuell abgeschlossen wurde und für die auch bezahlt wird.
Aus diesem Grund sollte man sich vor Abschluss der PKV auch Gedanken machen, welchen Schutz man tatsächlich benötigt und welche Leistung individuell wichtig ist. Sollte man am Schutz sparen, so dass die Beiträge möglichst günstig werden, kann dies große Lücken in der Versicherung bedeuten. Hier ist Geiz nicht geil, sondern unter Umständen nachträglich sehr teuer.
Als Privatversicherter berechnet der Arzt nach der sogenannten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) / Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seine Leistungen ab. Hierbei ist es wichtig, einen möglichst hohen Satz der Gebührenordnung abzusichern, um im Krankheitsfall einen optimalen Krankenversicherungsschutz zu haben.
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