Kann ich meine Private Krankenversicherung (PKV) im Rentenalter überhaupt bezahlen?
Mit dem wohlverdiente Ruhestand müssen Privatversicherte Piloten und Flugbegleiter einige Änderungen in Kauf nehmen. Mit dem Eintritt ins Rentenalter bleibt ihr privater Krankenversicherungsschutz natürlich in vollem Umfang weiterhin bestehen. Das Krankentagegeld für Piloten und Flugbegleiter fällt allerdings mit Bezug der Altersrente weg. Weiterhin muss der Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung entrichtet werden. In jungen Jahren denkt man natürlich nicht daran, dass die PKV Beiträge im Alter steigen und die Rente natürlich niedriger ist als das bisherige Einkommen.
Dafür entfällt bereits mit dem 60. Geburtstag der gesetzliche Zuschlag, aus dem die Altersrückstellungen zur Entlastung des Beitrages in der Rente gebildet wurden. Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent und 5 Prozent für das Krankentagegeld bedeuten für den Versicherten eine Beitragsentlastung von 15 Prozent.
Der Arbeitgeberzuschuss entfällt bei Rentenbeginn. Dafür zahlt der Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Zuschuss in der Höhe, den er gewähren würde, wenn Sie gesetzlich krankenversichert wären. Der Zuschuss ist damit abhängig von der Höhe Ihrer Rente.
Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung für Piloten und Flugbegleiter (PKV)
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge einkommensabhängig und werden bei Renteneintritt deutlich geringer. Dagegen steigen bei Privatversicherten mit dem Alter auch die Beiträge. Da stellt sich oft die Frage, wie man den Krankenversicherungsschutz bezahlbar gestalten kann. Es gibt durchaus Möglichkeiten, die PKV Beiträge zu senken.
Privatversicherte Piloten und Flugbegleiter können jederzeit bei der eigenen Versicherung einen Tarifwechsel vornehmen. Der eigene Versicherer hält günstigere Tarife mit gleichem oder sogar besserem Versicherungsschutz bereit. Diese Tarife gelten auch für langjährig Versicherte mit gesundheitlichem Risiko oder chronischen Krankheiten, da es keiner erneuten Gesundheitsprüfung bedarf. Das Recht zum kostenfreien Tarifwechsel ist im § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Standard und Basistarife der PKV
Die Standard und Basistarife in der PKV sind die „Rettungsanker“ für Versicherte, die sich aus verschiedenen Gründen die Beiträge nicht mehr leisten können. Es sind beides Sozialtarife der Versicherer und orientieren sich beim Versicherungsumfang an der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die gleichen Grundsätze beim Tarifwechsel gelten. Die beiden Tarife haben unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Bei beiden werden die Altersrückstellungen angerechnet und somit fällt der Beitrag eher niedriger aus als der GKV Höchstbetrag.
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