Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Von den Privilegien der privater Krankenversicherung (PKV) profitieren vor allem junge Menschen und Besserverdiener. Die PKV bietet im Gegensatz zur GKV deutlich bessere Leistungen zu einem günstigerem Beitrag an. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und eine zeitnahe Terminvergabe.
Doch mit steigendem Alter steigen auch die Beiträge, und viele Versicherte ziehen den Wechsel in die GKV in Betracht. Der Wechsel aber unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und ist für viele nicht so ohne Weiteres möglich. An Beispielen wird hier erörtert, wer in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann und welche Alternativen in der privater Krankenversicherung (PKV) möglich sind.
Der Weg zurück in die GKV
Man ist sicherlich bemüht, im Alter seinen Lebensstandard zu erhalten. Doch wie schnell passiert Unerwartetes. Zum Beispiel eine Kündigung, Krankheit oder die bevorstehende Rente. So können schnell Engpässe entstehen.Ob eine Rückkehr möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Berufsstatus, Einkommen und Alter ab. Der Gesetzgeber hat strenge Rahmenbedingungen erstellt, um eine mögliche Rückkehr zu erschweren oder zu unterbinden.
Voraussetzungen
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren alle Privilegien der privaten Krankenversicherung in Anspruch nahmen, und später, wenn sie älter und kränker werden und die Beiträge steigen, den solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenkassen zur Last fallen. Hier die Voraussetzungen der einzelnen Berufsgruppen:
Angestellte
Angestellte dürfen wechseln, wenn ihr ihr Bruttoeinkommen dauerhaft für mindestens ein Jahr unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Dies gelingt durch Gehaltsreduzierung wie Teilzeitarbeit oder Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge . Durch den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Rückkehr generell möglich.
Selbständige
Selbständige haben zwei Möglichkeiten. Entweder sie wechseln ins Angestelltenverhältnis unter Beachtung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder geben die Selbständigkeit auf, um in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners aufgenommen zu werden. Selbständige Künstler haben die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse gesetzlich zu versichern.
Berufsanfänger
Auch wenn ihr Gehalt von Anfang über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können Studierende, die während des Studiums privat versichert waren, sofort in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Altersgruppe über 55
Haben die Betreffenden aber das 55. Lebensjahr vollendet, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nur möglich, wenn die betroffene Person innerhalb der letzten fünf Jahre davor gesetzlich krankenversichert war. Bestand also in den letzten fünf Jahren für mindestens einen Tag eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, bleibt auch nach Vollendung des 55. Lebensjahres die Krankenversicherungspflicht bestehen, so dass dadurch der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung eröffnet ist. Dies gilt für Angestellte und Selbständige gleichermaßen.
Alternativen, wenn ein Wechsel nicht möglich ist
Sie sollten nicht beunruhigt sein. Denn nicht in jedem Fall ist ein Wechsel sinnvoll. Oftmals reicht ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft aus, um die Beiträge zu senken. Viele Versicherer halten günstigere , in den Leistungen vergleichbare Tarife bereit. Der Beitrag könnte auch durch einen Selbstbehalt deutlich reduziert werden. Es gibt also diverse Möglichkeiten beim eigenen Versicherer die Leistungen zu optimieren und trotzdem die Beiträge zu senken. Wer trotzdem wechseln möchte, sollte bedenken, dass alle bisher angesparten Altersrückstellungen, die als Vorsorgemaßnahme eigentlich im Rentenalter den Beitrag dämpfen sollten, verloren gehen.
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