Private Krankenversicherung für Piloten und das fliegende Personal
Wer wünscht sich nicht sofort, ohne Monate lang zu warten, einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen, Sonderleistungen beim Arzt in Anspruch nehmen zu dürfen, oder bessere Hilfsmittel zu erhalten, sollten diese den Gesundheitszustand schnell bessern. Für die meisten privat Krankenversicherten ist das kein Wunsch, sondern einfach normal.
Zunächst einmal gilt für die PKV:
Beamte und Selbstständige können sich entscheiden, ob sie im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten oder sich privat krankenversichern. Die Wahl haben aber auch Angestellte, die mit ihrem Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegen und somit die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese liegt Stand 2019 bei 60.750 Euro und wird jährlich aktualisiert.
Die Versicherungspflicht endet mit dem Jahr, in dem das Gehalt das erste Mal die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Allerdings muss eine Voraussicht bestehen, dass das Bruttoeinkommen auch für die folgenden 12 Monate die Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigen wird. Zu achten ist natürlich auch auf die aktualisierte Versicherungspflichtgrenze.
Durch die Aufteilung der Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber, lohnt sich der Wechsel in die PKV für einen Piloten oftmals. Entweder man bezahlt für gleiche Leistung der gesetzlichen Krankenkasse weniger Beiträge, oder man hat deutlich mehr Leistung, die man sich auch noch selbst zusammenstellen kann.
Privatpatienten haben die Möglichkeit sich so zu versichern, dass sie auf die heutigen Spitzenmedizin zugreifen können. Die neuesten Behandlungsmethoden nutzen können. Termine bei richtigen Arztkoryphäen bekommen. Sich einen Aufenthalt in einer Privatklinik gönnen können. Oder auf einen Spitzenmediziner im Ausland zugreifen können. Eben einfach first class behandelt werden, ob beim Arzt oder im Krankenhaus. Es kommt aber natürlich auf den Tarif an. Je mehr Leistung, desto tiefer muss man in die Tasche fassen. Wobei man hier ganz klar feststellen muss, dass auch ein Kassenpatient, der Zusatzversicherungen abschließt, um etwas mehr Leistung in Anspruch nehmen zu können, einiges zu zahlen muss. Leistungen, die einmal vereinbart wurden sind von der Versicherung garantiert und somit vom Versicherer nicht reduzierbar.
Es ist wie bei den Airlines. Nehmen wir das Beispiel First Class Kunde. Der Kunde wird von A-Z vor und während und auch nach dem Flug verwöhnt. Er profitiert von der Lounge, von einem Shuttle Service, muss an der Security oder beim Check-in nicht in einer Schlange stehen, bekommt qualitativ hochwertige Speisen, ausgewählte Getränke, deutlich mehr Sitzkomfort und viel Aufmerksamkeit von der Crew. Die Airline möchte, dass sich der Kunde so wohl wie nur möglich fühlt, so dass er erneut bucht. Denn wie jeder weiß, bringt dieser Kunde enorm viel Umsatz für die Airline. So ähnlich ist es auch bei den Ärzten. Sie verdienen einfach deutlich mehr an einem Privatpatienten, da die Gebührensätze höher abgerechnet werden können. Zusatzleistungen, Hilfsmittel können mit verkauft werden. Dem entsprechend „verwöhnen“ die Ärzte Ihre Privatpatienten z.B. mit keiner Wartezeit in der Praxis, wenig Wartezeit auf einen Termin usw.
Wer jung und gesund in der privaten Krankenversicherung versichert wird, zahlt niedrigere Beiträge. Das Risiko zu erkranken ist natürlich geringer. Umgekehrt steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit auf eine Erkrankung, somit verlangen die Versicherungen mehr Beitrag um das Risiko zu versichern. Die privaten Krankenversicherungen verstehen sich nicht als Solidarsystem, wie die gesetzlichen Krankenkassen. Vielmehr sichern die Beiträge des einzelnen Versicherten die Kosten des einzelnen Versicherten im Krankheitsfall.
Bei dem Einstiegsbeitrag handelt es sich nicht um einen fixen Betrag, der dauerhaft vereinbart ist. Im Durchschnitt steigen die Kosten zur privaten Krankenversicherung jährlich um 3 %. Die Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse steigen zwar nicht in dieser Höhe, allerdings überlegt sich das Solidarsystem immer neue Formen der Zuzahlung zu den Beiträgen, wie zum Beispiel vor einigen Jahren 10 Euro Zuzahlung bei einem Arzttermin, oder den Zusatzbeitrag, der 2019 bei 0,9% lag je nach Krankenkasse.
Die Versicherung legt einen Teil der Beiträge als s.g. Altersrückstellung zurück. Diese Altersrückstellung soll aber nicht während der Vertragslaufzeit steigenden Kosten auffangen, sondern im Rentenalter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auf einem bezahlbaren Niveau halten. Quasi eine Altersvorsorge für die private Krankenkasse im Rentenalter.
Natürlich sollte man sich vor Abschluss der PKV Gedanken machen, ob man sich die Versicherung dauerhaft und vor allem auch im Rentenalter leisten kann. Denn anders wie in der gesetzlichen KV -hier richten sich die Beiträge nach dem Einkommen- hängen bei der PKV die Beiträge von den Kosten ab. Ganz klar, dass einem im Falle von Arbeitslosigkeit oder z.B. einer niedrigen Altersrente die Beiträge zur PKV über den Kopf wachsen könnten.
Übrigens ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse für Flugbegleiter und Piloten durchaus machbar. Ein zeitweiser Wechsel in ein Teilzeitmodel, oder eine höhere Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge, die bei den meisten Airlines bereits integriert ist, reduziert das Einkommen, so dass die Jahresarbeitsentgeldgrenze unterschritten wird. Zudem kann man in der PKV jeder Zeit den Tarif wechseln, etwas weniger Leistung in kauf nehmen und dafür weniger bezahlen.
Man hat die Qual der Wahl bei den Tarifen. Wenn man sich Geld sparen möchte und die Leistung nicht so wichtig ist, dann eignet sich der Basistarif, der analog zur gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet ist. Jede Leistung mehr, wird natürlich auch mehr kosten, allerdings ist es schon schön im Krankenhaus ein Einzelzimmer nutzen zu können, oder beim Zahnarzt hochqualitative Füllungen zu bekommen. Man sollte sich also nicht nur Gedanken machen, ob man sich die PKV dauerhaft leisten kann, sondern auch welche Leistungen man sich wünscht. Ein späterer Wechsel in einen besseren Tarif ist zwar machbar, allerdings werden erneut Gesundheitsfragen gestellt, was unter Umständen zu einem Aufschlag führen kann (je nach Gesundheitszustand). Zudem bekommt man in der PKV nur die Leistung, für die man bezahlt. Sollte man im Krankheitsfall zu wenig Leistung in seinem Tarif haben, könnte man evtl. draufzahlen.
Einen Familientarif gibt es bei der PKV übrigens nicht. Wer späterhin Familie plant sollte auch diesen Punkt überdenken.
Ein absoluter Vorteil speziell für Flugbegleiter und Piloten ist der Geltungsbereich der PKV. Dieser bezieht sich nicht nur auf Deutschland, sondern kann sich auch auf das Europäische Ausland. Zudem kann der Aufenthalt von zumindest einem Monat im Außer-Europäischen Ländern mitversichert werden. Sollte man nicht transportfähig sein, sogar bis 3 Monate. ( Die Krankheitskosten werden nur in Höhe der in Deutschland üblichen Sätze übernommen)
Unumstritten ist, dass die PKV mehr dafür bezahlt um tatsächlich gesund werden zu können. Zudem können Therapiemaßnahmen ergriffen werden, die unter Umständen sogar das Leben retten. Dies alles findet in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht statt. Hier geht es darum, aus einem festgeschriebenen Leistungskatalog „gängige“ Methoden zu bekommen, die für die Allgemeinheit der Versicherten zumutbar und bezahlbar sind. Unterm Strich geht es lediglich um Kostensenken auch auf Kosten des individuellen Mitglieds.
Hier nun nochmal die Vorteile und Nachteile der PKV im Überblick:
Vorteil:
- Günstigerer Beitrag
- Individueller Leistungsumfang
- Deutlich mehr Leistung (je nach Tarif)
- Schnelle Terminvereinbarung beim Arzt
- Geltungsbereich (speziell für fliegendes Personal)
Nachteile:
- höhere Kosten im Rentenalter
- Keine Familienversicherung
- Hohes Einkommen erforderlich
- müssen Vorschusszahlungen geleistet werden, die man zurückerstattet bekommt
CREWLife Tipp
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