Mehrflugstunden
Insbesondere bei Lufthansa kommt es immer wieder zu Diskussionen bei dem Thema steuerfreie Schichtzulage und Mehrflugstunden.
Aufgrund der alten Regelung mit der OFD Hamburg wird ein Teil des Grundgehaltes als steuerfreie Schichtzulage gezahlt. Dies gilt jedoch nur für die Grundvergütung. Für die Überstunden wird durch Lufthansa folglich eine normale Besteuerung vorgenommen. Kollegen versuchen dann, aus den Mehrflugstunden den Prozentsatz der steuerfreien Schichtzulage herauszurechnen.
In wenigen Einzelfällen ist dies wohl auch bei einigen Sachbearbeitern gelungen – steuerrechtlich ist dies jedoch nicht durchsetzbar. Vielmehr gibt es sogar ein erstinstanzliches Urteil, wonach der Abzug der steuerfreien Schichtzulage bei den Überstunden gerade nicht möglich ist. Du kannst es also versuchen, wenn der Sachbearbeiter aber dies streicht, sollte man nicht auf irgendwelche großen Diskussionen einsteigen, da sonst beim nächsten Mal vielleicht auch ein paar andere Punkte strenger geprüft werden könnten…
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