So sollten die Klauseln bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatz) für Piloten und Cockpitbesatzung aussehen
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
- Der Versicherungsfall liegt schon vor, wenn Fluguntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen im Sinne der gesetzlichen Regelungen für voraussichtlich sechs Monate eingetreten ist oder sechs Monate vorgelegen hat. Schwangerschaft gilt nicht als gesundheitlicher Grund. Bei Verkehrsflugzeugführern liegt der Versicherungsfall auch dann schon vor, wenn die für sie notwendigen Voraussetzungen (Tauglichkeitsklasse I) nicht mehr erfüllt sind. Es ist unerheblich, ob andere Tätigkeiten ausgeübt werden und welche Einkünfte daraus erzielt werden können.
Wie wird die Fluguntauglichkeit festgestellt?
- Durch einen Fliegerarzt oder Gutachten eines Sachverständigen
Wann beginnt die Leistungspflicht?
- Mit Ablauf des Monats, in dem die Fluguntauglichkeit festgestellt wurde.
Wann endet die Leistungspflicht?
- Die Leistungspflicht endet mit Wiedererlangung der Flugtauglichkeit. Aber Achtung, das bedeutet aber nicht, das Ihr da automatisch die Lizenz zurückbekommt. Achtet da drauf das es dadurch zu finanziellen Einbußen kommen kann.
Was passiert bei Wechsel des Arbeitgebers?
- Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt das Risiko weiterhin versichert, wenn die neue Fluggesellschaft das Verkehrsrecht für Deutschland hat.
Sie sollten die Tarif und Vertragsbedingungen genau prüfen und abchecken, da einige Stolpersteine eingebaut sein könnten. Achten Sie bitte auf folgende Klauseln, Bedingungen oder Ausschlüsse.
- Ausschluss von beruflich bedingten Schäden durch ionisierende Strahlen
- Ausschluss des Kriegsrisikos oder Innerer Unruhen
- Ausschluss psychisch oder hormonell bedingter Erkrankungen
- Fluguntauglichkeitsklauseln, welche die Berufsunfähigkeitsbedingungen des ansonsten guten Versicherers einschränken
- Beitragsanpassungen oder hohe Berufszuschläge
- Ende der Rentenzahlung bereits mit 55 Jahren und früher
Fazit
Es ist wirklich existenziell wichtig, auf die Bedingungen und das „sehr Kleingedruckte“ zu achten, damit Sie im Leistungsfall nicht abgewiesen werden. Einige Versicherer, die das Berufsbild Verkehrsflugzeugführer überhaupt versichern, rudern bei den LOL Bedingungen zurück und bauen unpassende oder sogar gefährliche Klauseln für den Versicherten ein.
Zum Beispiel werden die LOL Versicherungen nur bis zum 55. Lebensjahr angeboten , oder sie sind an einen bestimmten Arbeitgeber, der namentlich benannt werden muss gekoppelt, und enden bei Wechsel des Arbeitgebers. Sie sollte sich von einem qualifizierten Vermittler beraten lassen, der sich über Ihren Versicherungsschutz optimal informiert hat und alle gegebenen Möglichkeiten ausschöpft. Es gibt eh nur sehr wenige Gesellschaften, die diesen Schutz bieten.
Nicht gut beraten waren diejenigen, die einem Vermittler vertraut haben, der es nur auf den Abschluss eines Vertrages abgesehen hatte; der zwar eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit berücksichtigt hat, jedoch die Bedingungen für „Jedermann“ zugrunde gelegt hat.
Um diese Versicherung überhaupt anzubieten, bedarf es natürlich einer ausreichenden Anzahl von Versicherten. Hierbei spielt natürlich die objektive Risikobeurteilung eine entscheidende Rolle. Aber auch die äußeren Umstände, wie Arbeitsbedingungen, Arbeitsvertragsgrundlagen, Konjunkturschwankungen usw., haben einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung. Nach Erfassung der Risikoelemente wird mit dem Rückversicherer ein Paket geschnürt, welches die Versicherten gut absichert und den Versicherern eine Einnahme verspricht.Wegen der notwendigen Größe einer Gemeinschaft gibt es nur wenige Versicherer , die auf die Belange des „fliegenden Personals“ eingehen.
Es gibt natürlich immer wieder Angebote, die sich vermeintlich auf die Pilotenschaft abgestellt sind, sich aber bei genauerem Hinschauen als Seifenblase entpuppen, weil erhebliche Mängel oder Einschränkungen eingebaut sind. Diese fatale Wirkung tritt oft erst ans Licht, wenn ein Schadenfall eintritt und die Versicherten in eine existenzielle Notlage geraten
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