Der Steuerbescheid
Alle Jahre wieder - Die Steuererklärung. Sie waren vorbildlich und haben die Steuererklärung schon gemacht, obwohl Sie noch bis zum 31.07. Zeit haben. Aber leider ist das Finanzamt auf ein abweichendes Ergebnis gekommen, als von der Finanzsoftware berechnet. Natürlich zu Ihrem Nachteil. Was kann ich tun, wenn das Ergebnis abweicht oder ewig auf sich warten lässt? Eine gute Neuigkeit. Ab sofort wird es deutlich leichter, sich gegen den Bescheid zu wehren.
Der elektronische Einspruch
Jährlich legen ca. drei Millionen Steuerzahler Einspruch gegen ihren Bescheid ein. Das ist absolut legitim und zwei Millionen Bürger bekommen Recht. Also liegt die Fehlerquelle zu zwei Dritteln beim Finanzamt. In den meisten Fällen stimmen die mit CREWsteuer ermittelten Werte mit denen auf dem Steuerbescheid überein. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, ist alles gut und Sie warten auf Ihre Erstattung. Müssen Sie jedoch Einspruch einlegen, wird es Ihnen mit dem elektronischen Einspruch deutlich leichter gemacht. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie nach Eingang des Bescheides nur 30 Tage Zeit haben, Einspruch einzulegen.
So legen Sie elektronisch Einspruch ein
Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist, können Sie bequem Einspruch einlegen. Kontaktiere am Besten noch heute unseren Kooperationspartner Hageter TaxCollector. Wenn Du es die Steuer mit steuer:web erstellt hast dann mache einfach den elektronischen Einspruch . Der kann für das Jahr 2018 und bald auch für 2019 eingereicht werden. Wenn Du Dir in der Software den Steuerbescheid anschauen möchtest, gibt es noch den Punkt „Abschließende Informationen“.Wenn Du darauf klicken, bist Du auch schon auf der Seite für den Einspruch. Wähle eine Vorlage aus – und klicke dann auf „Einspruch einlegen“. Du erhälst eine Voransicht des Schreibens an das Finanzamt und musst nur noch bestätigen. Fertig! Das Schreiben wird als PDF gespeichert, Du kannst es bei Bedarf herunterladen. Dann heißt es warten, bis sich das Finanzamt meldet.
Wie lange dauet der Steuerbescheid?
Man kann natürlich keinen exakten Termin voraussagen. Die Wartezeiten sind von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich. Berlin ist Spitzenreiter mit ca. 40 Tagen und Bremen Schlusslicht mit ca. 58 Tagen. Also kann man sagen, im Schnitt ungefähr sechs bis acht Wochen. Das sind aber natürlich Durchschnittswerte. Bei einem dauert die Bearbeitung vielleicht nur zwei Wochen, ein anderer muss mehrere Monate warten. Vielleicht sind verschiedene Sachbearbeiter längere Zeit krank und es ist keine Vertretung vorhanden. Oder gerade in der Corona Zeit viele zusätzliche Aufgaben, die erledigt werden müssen.
Warum gibt es Unterschiede zwischen Berechnung und Bescheid?
Das kann an verschiedenen Faktoren liegen. Nicht anerkannte Ausgaben oder fehlende Belege beispielsweise. Zahlendreher oder Schreibfehler können auch eine Rolle spielen. Prüfe, woran die Abweichung liegt und ob sie korrekt ist. Bei CREWsteuer kannst Du die Daten aus dem Vorjahr ganz einfach übernehmen. Zudem gibt es auch noch die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Mit der werden auf Knopfdruck alle Daten in die Steuererklärung eingetragen, die eh schon beim Finanzamt gespeichert sind. Bei Abweichungen kannst Du innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen.
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