Die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer gibt es seit dem 01.01.2009 (davor gab es die Kapitalertragssteuer). Auf alle Kapitalgewinne (Zinsen, Dividenden u.ä.) musst Du 25 Prozent zahlen. Des Weiteren kommt noch der Soli und die Kirchensteuer dazu (wenn man einer Religion angehören sollte).
Hier ein paar Zahlen wir hoch die die Steuer ausfällt
Beispiel 1
Susanne ist Flugbegleiterin bei Condor und hat Tagesgeldkonto. Auf diesem Konto liegen 10.000 EUR (365 Tage lang, also ein Jahr lang). Sie bekommt aktuell Bei Ihrer Bank A einen Zinssatz von 0,7 Prozent (schon viel in der heutigen Zeit ).
Ergebnis
In dem Jahr bekommt Susanne insgesamt 70 EUR Zinsen für Ihr Erspartes. Dank Ihres Freistellungsauftrages, muss Sie keine Abgeltungssteuer zahlen.
Beispiel 2
Peter ist Pilot bei Lufthansa und hat auf seinem Tagesgeldkonto 100.000 EUR eingezahlt. Dieses Geld bleibt das ganze Jahr auf diesem Konto. Auch er bekommt einen Zinssatz von 0,7 Prozent.
Des Weiteren hat er sich Aktien gekauft und bekommt hier Dividenden. Insgesamt hat er eine Dividendensumme in Höhe von 3.500,00 EUR ausgezahlt bekommt.
Ergebnis:
700,00 EUR Zinsertrag von dem Tagesgeldkonto plus die 3.500,00 EUR Kapitalertrag aus den Aktien (Dividenden) macht eine Gesamtsumme von 4.200,00 EUR. Davon wird jetzt der Freistellungsauftrag abgezogen (Single 1.000,00 EUR). Das ergibt einen Gesamtbetrag vom 3.200,00 EUR. Von diesem Betrag werden jetzt die Abgeltungssteuer, Soli plus die Kirchensteuer abgezogen (wenn Du einer Religion angehörst).
Gesamtertrag nach Abzug der 1.000,00 EUR (Summe Freistellungsauftrag): 3.200,00 EUR
Auf diese Kapitalerträge musst Du Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen:
- Zinsen vom Sparbuch, Girokonto oder Tagesgeldkonto
- Dividenden z.B. von Deinen Lufthansa Aktien
- Dividenden aus Genossenschaftsanteilen (z.B. Volksbank e.G.)
- Anteile aus einer GmbH (Unternehmensbeteiligungen)
- Erträge aus Zertifikaten, wir z.B. Rohstoffen oder Währungen
- Gewinn aus Aktien oder Investmentanteilen
Positiv ist das man Bankgebühren oder Transaktionskosten können vom Gewinn abgezogen werden. Neben der Abgeltungssteuer werden noch der Soli (Solidaritätszuschlag) fällig und die Kirchensteuer.
Der Soli liegt bei 5,5 Prozent und wird auf die Abgeltungssteuer drauf geschlagen. Aus 25 Prozent werden dann 26,375 Prozent.
So sieht die Formel für die Berechnung aus:
(0,25 x 5,5)%+25%= 26,375 %
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