Die Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer für Kapitalerträge. In der Regel wird diese direkt an der Quelle, meist ist das die Bank, einbehalten. Anders als bei der Steuererklärung, wo man eben entweder etwas wieder bekommt oder etwas zahlen muss, wird die Kapitalertragssteuer direkt bei Gutschrift einbehalten. An sich kann man die Kapitalertragssteuer als eine Art vorausgezahlte Einkommensteuer sehen.
Seit dem Jahr 0.01.2009 gibt es diesen einheitlichen Abzug der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Dieser automatische Einzug wird auch Abgeltungssteuer genannt. Die Abgeltungssteuer löste die Kapitalertragssteuer 2009 ab.
Höhe der Kapitalertragssteuer war unterschiedlich. So musste man für
- bei Tafelgeschäften 35 Prozent
- Dividenden aus Aktien 20 Prozent zahlen
- Und bei Festgeldern und Sparbüchern 30 Prozent
Der große Vorteil bei der Kapitalertragssteuer war, dass Aktiengewinne nach einem Jahr steuerfrei waren. Also musste man die Aktien nur ein Jahr halten (besitzen, nicht verkaufen) und somit war der Gewinn steuerfrei. Mit der heutigen Abgeltungssteuer ist das nicht mehr so. Hier werden Aktiengewinne mit 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer verrechnet.
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