Welche Steuerklassen gibt es?
Das Finanzamt stuft jeden Arbeitnehmer in eine Steuerklasse. Diese richtig sich in erster Linie nach Deinem Familienstand. Die Lohnsteuerklassen sind für die Besteuerung des Einkommens da.
Steuerklasse 1 (Standard - Steuerklasse)
Diese Steuerklasse ist für:
- Ledige und Singles
- Verheiratet und deren Partner im Ausland lebt
- Verwitwete (ein Jahr danach und im Folgejahr)
- Geschiedene (nach dem Trennungsjahr)
- Personen, welche andauernd getrennt leben
Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 1 im Steuerjahr 2023
Grundsätzlich setzen sich die Abzüge vom Bruttolohn in allen Steuerklassen gleich zusammen. Wesentlicher Unterschied in den Steuerklassen sind aber die Steuerfreibeträge. Die Steuerklasse 1 zeichnet sich hier mit besonders niedrigen Steuerfreibeträgen aus. Die Steuerfreibeträge berücksichtigen den Familienstand und die Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers.
Freibetrag in der Steuerklasse 1 | Höhe des Freibetrages |
Grundfreibetrag | 10.908 Euro |
Kinderfreibetrag | 6.024 Euro oder 3.012 Euro pro Elternteil |
Pauschbetrag Arbeitnehmer | 1.230 Euro |
Pauschbetrag Sozialabgaben | 36 Euro |
Vorsorgepauschale | hängt vom Bruttogehalt ab |
Bei den Abzügen gibt es Steuern und Sozialabgaben die von Bruttogehalt abgezogen werden
Steuern
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (optional, hängt davon ab ob Du einer Gemeinde angehörst oder nicht)
Sozialabgaben
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
Steuerklasse 2 (Für Alleinerziehende)
Diese Steuerklasse ist für:
- nur Alleinerziehende
Voraussetzungen:
- man muss alleine in dem Haushalt wohnen. Es darf keine weitere volljährige Person mit in dem Haushalt wohnen, die als Erziehungsberechtigter fungieren kann.
- es muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt wohnen und der Erzieher muss das alleinige Sorgerecht haben, sowie das Kindergeld beziehen.
Freibetrag in der Steuerklasse 2 | Höhe des Freibetrages |
Grundfreibetrag | 10.908 Euro |
Kinderfreibetrag | 3.012 Euro pro Kind |
Pauschbetrag Arbeitnehmer | 1.230 Euro |
Pauschbetrag Sozialabgaben | 36 Euro |
Vorsorgepauschale | hängt vom Bruttogehalt ab |
Alleinerziehungsentlastungsbetrag | 4.260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind, erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro |
Bei den Abzügen gibt es Steuern & Sozialabgaben die von Bruttogehalt abgezogen werden
Steuern
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (optional, hängt davon ab ob Du einer Gemeinde angehörst oder nicht)
Sozialabgaben
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
Steuerklasse 3 (Für Ehepaare)
Diese Steuerklasse ist für:
- Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
- ein Partner muss deutlich mehr verdienen als der andere
- Steuerklasse 3 ist für den Partner mit dem höheren Einkommen
Freibetrag in der Steuerklasse 3 | Höhe des Freibetrages |
Grundfreibetrag | 21.816 Euro |
Kinderfreibetrag | 8.952 Euro |
Pauschbetrag Arbeitnehmer | 1.230 Euro |
Pauschbetrag Sozialabgaben | 36 Euro |
Vorsorgepauschale | hängt vom Bruttogehalt ab |
Bei den Abzügen gibt es Steuern & Sozialabgaben die von Bruttogehalt abgezogen werden
Steuern
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer ( optional, hängt davon ab ob Du einer Gemeinde angehörst oder nicht)
Sozialabgaben
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
Steuerklasse 4 (Für Ehepaare)
Diese Steuerklasse ist für:
- wer heiratet kommt automatisch in die Steuerklasse 4
- man kann aus Steuerklasse 4 wechseln und die Kombination 3 / 5 wählen
- bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist die Steuerklasse 1 meist günstiger
- bei Zweitjob ist die Kombination mit der Steuerklasse 6 möglich
- Ehepartner sollten in Etwa das gleiche verdienen
Freibetrag in der Steuerklasse 4 | Höhe des Freibetrages |
Grundfreibetrag | 10.908 Euro |
Kinderfreibetrag | 6.024 Euro oder 3.012 Euro pro Elternteil |
Pauschbetrag Arbeitnehmer | 1.230 Euro |
Pauschbetrag Sozialabgaben | 36 Euro |
Vorsorgepauschale | hängt vom Bruttogehalt ab |
Bei den Abzügen gibt esSteuern & Sozialabgaben die von Bruttogehalt abgezogen werden
Steuern
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (optional, hängt davon ab ob Du einer Gemeinde angehörst oder nicht)
Sozialabgaben
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
Steuerklasse 5 (Für Ehepaare)
Diese Steuerklasse ist für:
- Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
- ein Partner muss deutlich weniger verdienen als der Partner der dann in der Steuerklasse 3 ist
- Steuerklasse 5 ist für den Partner mit dem niedrigen Einkommen
- in der Steuerklasse 5 gibt es keine Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag
Freibetrag in der Steuerklasse 5 | Höhe des Freibetrages |
Pauschbetrag Arbeitnehmer | 1.230 Euro |
Pauschbetrag Sozialabgaben | 36 Euro |
Vorsorgepauschale | hängt vom Bruttogehalt ab |
Bei den Abzügen gibt iss Steuern & Sozialabgaben die von Bruttogehalt abgezogen werden
Steuern
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (optional, hängt davon ab ob Du einer Gemeinde angehörst oder nicht)
Sozialabgaben
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
Steuerklasse 6 (Für Ehepaare)
Diese Steuerklasse ist für:
- ist für diejenigen geeignet die eine Haupt - und Nebenjob haben
- der Nebenjob wird dann der Steuerklasse 6 zugeordnet
Freibetrag in der Steuerklasse 6 | Höhe des Freibetrages |
Grundfreibetrag | nicht vorhanden |
Kinderfreibetrag | nicht vorhanden |
Pauschbetrag Arbeitnehmer | nicht vorhanden |
Pauschbetrag Sozialabgaben | nicht vorhanden |
Vorsorgepauschale |
nicht vorhanden |
In dieser Steuerklasse musst Du die schlechteren steuerlichen Bedingungen in Kauf nehmen
Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld
Erwartest Du ein Kind? Dann kannst Du auf folgenden Trick zurückgreifen um ein höheres Elterngeld zu bekommen. Wenn Du und Dein Ehepartner die Steuerklasse 4 habt, könnt ihr die Steuerklassenkombination 3 und 5 wählen. So erhält der Partner mit den geringsten Abzügen ein höheres Elterngeld. Denkt bitte daran das der Wechsel rechtzeitig erfolgen muss. Die Berechnung für das Elterngeld werden die 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Somit muss der Wechsel in die Steuerklasse 3 / 5 sieben Monate vorher eingetragen sein. Wenn die Zeit vorbei ist und solltet Ihr wieder zurück wechseln, ausser der eine Ehepartner verdient viel mehr als der andere. Die zu viel gezahlten Steuern holt man sich dann mit der Steuererklärung wieder. Dieser Trick funktioniert auch beim Arbeitslosengeld, da dieser auch auf Basis des Nettogehalts berechnet wird.
So wechselst Du die Steuerklasse
Du darfst einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen geht das auch häufiger (z.B. wenn man Arbeitslos war und wieder Arbeit findet). Für Alleinerziehende die von Steuerklasse 1 zu 2 wechseln wollen hat das Finanzamt dieses Formular zum Formular.
Für Ehegatten gibt es folgendes Formular zum Formular.
Steuer selber machen und die Kollegen helfen!
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