Solltest Du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 02. Juni 2025 (für die Steuer 2023). Das Finanzamt kann aber eine früherer Abgabe verlangen. Solltest Du die Steuererklärung aber z.B. mit dem steuer:Sparbuch selber machen, musst Du die Steuererklärung bis zum 02. September 2024 abgeben (wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben).
Solltest Du die Abgabefrist (02. September.) versäumt haben, dürftest Du in den ersten Tagen oder Wochen nach er Abgabefrist kein Problem haben, da die Finanzämter sowieso alle Hände voll zu tun haben. Lass Dir aber nicht soviel Zeit oder lass von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Am einfachsten ist es wenn Du den CREWsteuer Service nutzt. Hier kannst Du Dir einen für Dich sinnvollen Steuer Service aussuchen. Der Steuerproduktfinder unterstützt Dich dabei, einen passenden und auf Dich zugeschnittenen Steuerservice zu finden.
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