Steuerabgabetermine im Überblick
Grundsätzlich, solltest Du die Steuererklärung immer anfangen, wenn das Kalenderjahr vorbei ist. Also könntest Du rein theoretisch mit dem 1. Januar die Steuerklärung starten. Auch 2022 rutsch die Abgabefrist nach hinten. Zuerst eine kurze Übersicht.
- Normalerweise muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli abgegeben werden. Diese Stichtag wurde auch dieses Jahr nach hinten geschoben und zwar auf den 31. Oktober 2022. Diese Stichtag gilt für alle Piloten und Flugbegleiter die Ihre Steuererklärung selber erstellen.
- Wenn Du keine Lust hast die Steuererklärung selber zu erstellen, dann kann diese auch ein Steuerberater übernehmen. Bei dieser Variante verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung sogar bis zum 31. August 2023.
- Solltest Du beide Fristen versäumen, musst Du mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder einer Steuerschätzung rechnen. Des Weiteren kommen Zinsen dazu.
Welche Möglichkeiten gibt es und wie solltest Du vorgehen?
Entweder Du machst die Steuererklärung selber, hierfür bieten sich die Alleskönnern, wie zum Beispiel das WISO Steuer:Sparbuch aus dem Hause Buhl an. Alle Information, sowie eine Übersicht zu den Möglichkeiten (Schnittstellen) findest Du in hier.
Wenn Du keine Lust auf die Steuererklärung hast, empfehlen wir Dir zu einem Steuerberater zu gehen. Die sind zwar teurer als ein Lohnsteuerhilfeverein, aber die Erfahrungen zeigen, das die Ergebnisse besser sind und die Fehlerqoute ist auch um ein vielfaches geringer.
Bis zu diesem Stichtag musst Du die Steuererklärung abgeben haben
Solltest Du die Steuererklärung für Flugbegleiter oder die Steuererklärung für Piloten nicht von einem Steuerberater erstellen lassen, endet die allgemeine Abgabefrist für Steuerpflichtige am 31. Juli 2022. Aber wie auch die letzten Jahre hat der Gesetzgeber, dank des vierten Corona - Steuerhilfegesetzes, den Stichtag für die Steuerabgabe auf den 31.10.2022 verlängert. Dieses gilt nur für die Steuererklärung 2021. Das komplette fliegende Personal hat also drei Monate länger Zeit die Steuererklärung abzugeben. In einigen Bundesländern ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag. Durch den Feiertag kannst Du die Steuer sogar erst am 01.11.2022 abgeben. Aber wir raten dazu nicht solange zu warten.
Einige Kollegen reichen die Steuer immer noch in Papierform ein. Wir raten ganz klar dazu die Steuer digital einzureichen. Wir haben mit vielen Finanzämtern Kontakt und Sie haben schon des öfteren diese Empfehlung ausgesprochen. Die Beamten haben auch einen enormen Zeitdruck und Papier kostet den Beamten viel Zeit und wenn man sich die Zeit schon mal nehmen muss, prüft man eventuell auch genauer.
Für die elektronische Übermittlung Deiner Steuerunterlagen, Steuerdokumente und Steuerformulare nutzen einige Kollegen "Mein Elster" (Programm der Finanzverwaltung). Um "Mein Elster" nutzen zu können, muss man sich als erstes als Nutzer registrieren. Wenn Du Dich dann im Elster-Portal registriert hast, erstellst Du Deine Steuererklärung und übermittelst alles Daten authentifiziert. Du kannst alle Dokumente auch elektronisch unterschreiben. Dieser Weg ist zwar papierlos und kostenlos, aber wir würden Dir zu einer anderen Variante raten. Bei dem Weg über "Mein Elster" füllt man die Formulare, welche Du Dir normalerweise beim Finanzamt abgeholt hast, digital aus. Es gibt keine Unterstützung oder Steuertipps oder Spartipps. Wir empfehlen Dir eine Steuersoftware zu nutzen. Diese gibt es schon an 15 EUR zu kaufen.
Der Steuerberater verschafft Dir mehr Zeit
Wenn Du keine Lust hast Deine Steuerklärung selber zu erstellen oder Sie Dich einfach schlichtweg überfordert, empfehlen wir Dir professionelle Unterstützung im Form eines Steuerberaters der sich auf Piloten und Flugbegleiter spezialisiert hat.
Solltest Du Dich für einen Steuerberater entschieden haben bekommst Du sieben Monate mehr Zeit (Aufschub), um Deine Steuererklärung abzugeben. Grundsätzlich kannst Du Dir folgendes merken. Der 28. Februar 2023 (für das Steuerjahr 2021) ist für Steuerpflichtige die normale Abgabefrist (wenn eine Steuerberater für Piloten oder Flugbegleiter die Steuererklärung erstellt). Wegen der Corona-Pandemie reicht es, wenn Du Deine Steuerunterlagen bis spätestens 31. August 2023 beim Finanzamt abgegeben hast.
Dank des Vierten Corona - Steuerhilfegesetzes gibt es für alle wieder einen Aufschub für das Steuerjahr 2020.
Übersicht der Abgabefristen, Zuschläge und Zinsen
Steuerjahr 2020 | Steuerjahr 2021 | Steuerjahr 2022 | Steuerjahr 2023 | |
Abgabefrist ohne Steuerberater oder Lohi | 31.Oktober 2021 | 31. Oktober 2022 (statt 31. Juli 2022) |
2. Oktober 2023 (statt 31. Juli 2023) |
2. September 2024 (statt 31. Juli 2024) |
Abgabefrist mit Steuerberater oder Lohi | 31. August 2022 (statt 31. Mai 2022) | 31. August 2023 (statt 28. Februar 2023) |
31. Juli 2024 (statt 29. Februar 2024) |
2. Juni 2025 (statt 28. Februar 2025) |
Verspätungszuschlag wird fällig ab? | 1. September 2022 (statt 1. Juni 2022) | 1. September 2023 (statt 1. März 2023) |
1. August 2024 (statt 1. März 2024) |
1. Juni 2025 (statt 1. März 2025) |
Erstattungs- / Verzugszinsen werden fällig ab? | 1. Oktober 2022 (statt 1. Juli 2022) |
1. Oktober 2023 (statt 1. April 2023) | 1. September 2024 (statt 1. April 2024) |
1. Juli 2025 (statt 1. April 2025) |
Alle neuen Abgabefristen gelten für Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.
Hier die Steuerfristen wenn Du freiwillig abgeben möchtest
Wenn Du als Pilot oder Flugbegleiter die Steuererklärung freiwillig abgeben kannst ( 4 Jahre Zeit hast Du dafür) gelten folgende Abgabefristen:
2018 - 31.12.2022
2019 - 31.12.2023
2020 - 31.12.2024
2021 - 31.12.2025
2022 - 31.12.2026
Derzeit kannst du also noch folgende Steuererklärungen freiwillig abgeben:
Für das Steuerjahr 2018 bleibt nicht mehr viel Zeit. Starte direkt und sicher dir deine Steuererstattung!
Hier die Steuerfristen wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist
Wenn Du als Pilot oder Flugbegleiter die Steuererklärung verpflichtet bist gelten folgende Abgabefristen:
2022 - 30.09.2023
2021 - 31.10.2022
2020 - verstrichen am 01.11.2021
2019 - verstrichen am 31.07.2020
2018 - verstrichen am 31.07.2019
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