Steuerabgabetermine im Überblick
Grundsätzlich, solltest Du die Steuererklärung immer anfangen, wenn das Kalenderjahr vorbei ist. Also könntest Du rein theoretisch mit dem 1. Januar die Steuerklärung starten.
Zuerst eine kurze Übersicht.
- Durch die Corona Pandemie hatten sich die Abgabefristen für Deine Steuererklärung nach hinten verschoben. Für das Steuerjahr 2024 ist die Abgabefrist erstmals wieder der 31.07.2025
- Wenn Du keine Lust hast die Steuererklärung selber zu erstellen, dann kann diese auch ein Steuerberater übernehmen. Bei dieser Variante verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung sogar bis zum 30. April 2026
- Solltest Du beide Fristen versäumen, musst Du mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder einer Steuerschätzung rechnen. Des Weiteren kommen Zinsen dazu.
Welche Möglichkeiten gibt es und wie solltest Du vorgehen?
Entweder Du machst die Steuererklärung selber, hierfür bieten sich die Alleskönnern, wie zum Beispiel das WISO Steuer:Sparbuch aus dem Hause Buhl an. Alle Information, sowie eine Übersicht zu den Möglichkeiten (Schnittstellen) findest Du in hier.
Wenn Du keine Lust auf die Steuererklärung hast, empfehlen wir Dir zu einem Steuerberater zu gehen. Die sind zwar teurer als ein Lohnsteuerhilfeverein, aber die Erfahrungen zeigen, das die Ergebnisse besser sind und die Fehlerqoute ist auch um ein vielfaches geringer.
Bis zu diesem Stichtag musst Du die Steuererklärung abgeben haben
Solltest Du die Steuererklärung für Flugbegleiter oder die Steuererklärung für Piloten nicht von einem Steuerberater erstellen lassen, endet die allgemeine Abgabefrist für Steuerpflichtige am 31. Juli 2025
Einige Kollegen reichen die Steuer immer noch in Papierform ein. Wir raten ganz klar dazu die Steuer digital einzureichen. Wir haben mit vielen Finanzämtern Kontakt und Sie haben schon des Öfteren diese Empfehlung ausgesprochen. Die Beamten haben auch einen enormen Zeitdruck und Papier kostet den Beamten viel Zeit und wenn man sich die Zeit schon mal nehmen muss, prüft man eventuell auch genauer.
Für die elektronische Übermittlung Deiner Steuerunterlagen, Steuerdokumente und Steuerformulare nutzen einige Kollegen "Mein Elster" (Programm der Finanzverwaltung). Um "Mein Elster" nutzen zu können, muss man sich als erstes als Nutzer registrieren. Wenn Du Dich dann im Elster-Portal registriert hast, erstellst Du Deine Steuererklärung und übermittelst alles Daten authentifiziert. Du kannst alle Dokumente auch elektronisch unterschreiben. Dieser Weg ist zwar papierlos und kostenlos, aber wir würden Dir zu einer anderen Variante raten. Bei dem Weg über "Mein Elster" füllt man die Formulare, welche Du Dir normalerweise beim Finanzamt abgeholt hast, digital aus. Es gibt keine Unterstützung oder Steuertipps oder Spartipps. Wir empfehlen Dir eine Steuersoftware zu nutzen. Diese gibt es schon an 15 EUR zu kaufen.
Der Steuerberater verschafft Dir mehr Zeit
Wenn Du keine Lust hast Deine Steuerklärung selber zu erstellen oder Sie Dich einfach schlichtweg überfordert, empfehlen wir Dir professionelle Unterstützung im Form eines Steuerberaters der sich auf Piloten und Flugbegleiter spezialisiert hat.
Solltest Du Dich für einen Steuerberater entschieden haben bekommst Du acht Monate mehr Zeit (Aufschub), um Deine Steuererklärung abzugeben. Grundsätzlich kannst Du Dir folgendes merken. Der 31. Juli 2025 (für das Steuerjahr 2024) ist für Steuerpflichtige die normale Abgabefrist (wenn eine Steuerberater für Piloten oder Flugbegleiter die Steuererklärung erstellt).
Abgabefristen Einkommensteuererklärung Deutschland
Wenn du die Erklärung freiwillig abgibst
Dies gilt für alle, die nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind (z. B. Arbeitnehmer ohne Pflichtveranlagung) – dann kannst du bis vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres abgeben: Wenn du pflichtveranlagt bist (ohne Steuerberater)
Dann gilt grundsätzlich wieder der § 149 AO-Deadline: Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres – mit Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn dieser auf ein Wochenende fällt:
| Steuerjahr | Freiwillige Abgabe möglich bis |
|---|---|
| 2023 | 31.12.2027 |
| 2024 | 31.12.2028 |
| 2025 | 31.12.2029 |
Wenn du pflichtveranlagt bist (ohne Steuerberater)
Dann gilt grundsätzlich wieder der § 149 AO-Deadline: Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres – mit Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn dieser auf ein Wochenende fällt:
| Steuerjahr | Pflichtabgabe ohne Berater |
|---|---|
| 2023 | ≈ 02.09.2024 (Corona-Nachwirkung) |
| 2024 | 31.07.2025 |
| 2025 | 31.07.2026 |
Wenn du mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfe arbeitest
Für Pflichtveranlagte mit Beratung gilt meist eine automatisch verlängerte Frist gemäß § 149 Abs. 4 AO:
| Steuerjahr | Abgabe mit Steuerberater |
|---|---|
| 2023 | 02.06.2025* |
| 2024 | 30.04.2026 |
| 2025 | 01.03.2027 |
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