Muss ich als Pilot oder Flugbegleiter eine Steuererklärung abgeben?
Jedes Jahr im Juni herrscht in den deutschen Finanzämtern Hochbetrieb. Der Grund ist das nach dem Verstreichen der Abgabefristen, die Steuererklärungen bearbeitet werden. Stichtag des Abgabetermins ist normalerweise der 31.Mai eines jeden Jahres. Durch die Corona Pandemie rutsch die Abgabefrist auf den 02. September 2024 . Alles Abgabefristen findest Du in unserem Artikel ,,Steuerabgabetermine im Überblick".
Wie sieht es bei Dir aus? Ist Deine Steuererklärung schon dabei? Oder hast Du Deine Abgabefrist verpasst?
Solltest Du Sie noch nicht angefangen haben dann solltest Du soglangsam damit starten! Aber weisst Du, ob Du überhaupt eine Steuererklärung erstellen musst? Du als fliegendes Personal bist zur Abgabe verpflichtet, wenn einer dieser Punkte auf Dich zutrifft:
- Du hast Lohnersatzleistungen erhalten. Lohnersatzleistungen sind Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Insolvenzgeld. Dieses gilt wenn die Summe, auf das Jahr gerechnet, höher als 410 € ist.
- Du mit Deinem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt warst und er entweder die Steuerklasse V oder VI oder oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben..
- Du unversteuerte Einkünfte über 410 € hattest, das können Honorare, Renten oder Mieten sein
- Du bei mehrere Arbeitgeber gearbeitet hast
- Du einen individuellen Freibetrag auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) hast (Ausnahme: Behinderten Pauschbetrag). Dadurch führt Dein Arbeitgeber monatlich etwas weniger Lohnsteuer für Dich ab.
- Du eine Scheidung und Du oder Dein Ex-Partner wieder geheiratet hat
- Einer von Euch oder DU hast die Steuerklasse 6
- Wenn Du eine Abfindung erhalten hast und Du die Fünftelregelung genutzt hast
Wenn Du alles ganz ausführlich nachlesen möchtest, findest Du es im § 46 des Einkommensteuergesetzes.
Dieses gilt auch für Rentner, wenn Ihre Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Grundsätzlich musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert. Solltest Du dem nicht nachkommen, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag an.
Wenn Du noch selbstständig oder Vermieter bist dann musst Du immer eine Steuererklärung abgeben! Das gleiche ist wenn Du Rentner sein solltest! Dabei gilt, dass das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Hier die Beitragshöhe des Grundfreibetrages nach Jahren
JAHR | GRUNDFREIBETRAG | ERHÖHUNG (ABSOLUT) | ERHÖHUNG |
2023 | 10.908 € | 561 € | 5,6 % |
2022 | 10.347 € | 603 € | 6,2 % |
2021 | 9.744 € | 336 € | 3,6 % |
2020 | 9.408 € | 240 € | 2,6 % |
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