Muss ich als Pilot oder Flugbegleiter eine Steuer abgeben?
Jedes Jahr im Juni herrscht in den deutschen Finanzämtern Hochbetrieb. Der Grund ist das nach dem Verstreichen der Abgabefristen, die Steuererklärungen bearbeitet werden. Stichtag des Abgabetermins ist der 31.Mai eines jeden Jahres.
Wie sieht es bei Dir aus? Ist Deine Steuererklärung schon dabei? Oder hast Du Deine Abgabefrist verpasst?
Solltest Du Sie noch nicht angefangen haben dann solltest Du soglangsam damit starten! Aber weisst Du, ob Du überhaupt eine Steuererklärung erstellen musst? Du als fliegendes Personal bist zur Abgabe verpflichtet, wenn einer dieser Punkte auf Dich zutrifft:
- Du hast Lohnersatzleistungen erhalten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das sind z.B. Kurzarbeit, Elterngeld, Arbeitslosengeld u.ä.
- Du mit Deinem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagst warst und er entweder die Steuerklasse V oder VI oder oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben..
- DU unversteuerte Einkünfte über 410 € hattest, das können Honorare, Renten oder Mieten sein
- Du bei mehrere Arbeitgeber gearbeitet hast
- Das Finanzamt hat bei Dir einen Freibetrag eingetragen, beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeit, Dein Arbeitslohn liegt bei über 11.000 € als Singe oder 20.900 € als Ehepaar, Kinderbetreungskosten usw.
- Du eine Scheidung und Du oder Dein Ex-Partner wieder geheiratet hat
Wenn Du noch selbstständig oder Vermieter bist dann musst Du immer eine Steuererklärung abgeben! Das gleiche ist wenn Du Rentner sein solltest! Dabei gilt das der Grundfreibetrag von 8.652 € (2016 für Ledige , 2015:8.472 €) bzw. 17.304 € (2016 für Verheiratet, 2015 16.944 €) übersteigt
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