Altersvorsorgebeiträge beim fliegenden Personal
Riester-Rente § 10a EStG
Standardformular: Altersvorsorgebeiträge Anlage AV
In der Anlage AV können Sie Angaben über geleistete Altersvorsorgebeiträge, für die ein gesonderter Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird (sog. Riester-Rente) eintragen. Hier ist zu beachten, dass für die Geltendmachung die Beiträge vom Anbieter an die Finanzverwaltung zwingend zu übermitteln sind. Sollten die Beiträge bisher noch nicht übermittelt worden sein, kann dies auch problemlos nachgeholt werden. Hier müsste man sich an seinen jeweiligen Anbieter wenden.
Ehegatten, die jeder einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, können gemeinsam die Anlage AV ausfüllen. Sie können für die Beiträge eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Zu dem können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen.Dazu müssen Sie ab Zeile 9 der Anlage AV die entsprechenden Kästchen ankreuzen und die Bescheinigung des Anbieters beifügen. Es wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. In diesem Fall wird die Zulage der festgesetzten Einkommensteuer hinzugerechnet.
Zu den mittelbar begünstigten Personen gehören Ehegatten, die selbst nicht zum begünstigten Personenkreis im Sinne der Riesterrente rechnen, wenn Sie auf Ihren Namen einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und der Ehegatte zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehört und die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Hierzu ist die Zeile 9 des Unterpunktes mit „nein“ auszufüllen.
Bei getrennter bzw. bei besonderer Veranlagung werden die von Ihnen geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge nur im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Ihres Ehegatten als unmittelbar berücksichtigt. Dazu müssen Sie in der Zeile 19 der Anlage AV das Kästchen „ja“ ankreuzen.
In der Zeile 20 bis 21 der Anlage Vorsorgeaufwand machen Sie die für die Kinderzulagen erforderlichen Angaben. Die Kinderzulage steht Ihnen für ein Kind zu, für das im Laufe des Jahres 2017 mindestens einen Monat Kindergeld ausgezahlt worden ist. In Zeile 22 bzw. 23 der Anlage Vorsorgeaufwand haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind oder die dauernd getrennt leben, die Anzahl der Kinder anzugeben, für die sie in 2017 Kindergeld erhalten haben.
Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde ein neuer, zusätzlicher Sonderausgabenabzug eingeführt. Jedem hierdurch begünstigten Steuerpflichtigen steht danach in Abhängigkeit von seinen Sparleistungen ein zusätzlicher Abzugsbetrag zur Verfügung. Der Abzugshöchstbetrag ist unverändert 2.100 €.
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