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Der Steuerbescheid ist da - was muss ich jetzt machen?
Wenn der Steuerbescheid bei Dir zu Hause angekommen ist, solltest Du diesen genau prüfen. Das gehört zwar nicht zu den schönsten Aufgaben des Jahres, trotzdem solltest Du Dich dieser Herausforderung stellen, denn nur so kannst Du Abweichungen und Fehler erkennen.
Hier ein paar Tipps und Hinweise, wie man vorgehen könnte:
- Du solltest die Prüfung Deines Bescheides nicht zu lange vor Dir herschieben. Hier findest Du die Einspruchsfristen.
- Du solltest immer eine Kopie von Deiner Steuererklärung (die Du eingereicht hast) machen. Dieses macht eine spätere Prüfung einfacher, da Du Streichungen besser erkennen und finden kannst.
- Sollten in dem Bescheid Erläuterungen fehlen oder Du verstehst diese nicht, solltest Du beim Finanzamt nachfragen.
- Solltest Du Abweichungen finden, solltest Du diese markieren und in den Erläuterungen nach der Antwort schauen. Vieles ergibt sich dann.
Wenn Du Deinen Steuerbescheid prüfst, kannst solltest Du von oben nach unten vorgehen. Also orientierst Du Dich am besten an der Struktur des Steuerbescheides.
Als Erstes kommen die Stammdaten
Hier solltest Du schauen, ob Deine persönlichen Daten auch wirklich stimmen. Diese sind z.B. Deine Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, dein Name, deine Anschrift und ähnliches. Zudem solltest Du auch noch mal prüfen, ob der Bescheid von dem für Dich zuständigen Finanzamt kommt.
Die Höhe der Festsetzung
In der Festsetzung teilt dir das Finanzamt das Ergebnis deiner Steuererklärung (Erstattung oder Nachzahlung) mit. Um lange Wartezeiten zu verhindern, solltest Du in jedem Fall die Bankverbindung auf Richtigkeit prüfen. Des Weiteren prüfe auch, dass wenn Du die Kirche im Steuerjahr verlassen hast, ob dieses auch richtig berechnet wurde. Hier findest Du alle Informationen und Rechner, um die Kirchensteuer zu berechnen.
Des Weiteren erfahrt Ihr in diesem Teil, ob der Bescheid teilweise vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde.
Teilweise vorläufig bedeutet, dass das Finanzamt den Bescheid in bestimmten Punkten ändern kann. Das passiert dann, wenn zum Beispiel auf ein Gerichtsurteil gewartet wird.
Vorbehalt der Nachprüfung hier kann das Finanzamt den Bescheid sogar im vollen Umfang ändern. Das ist der Fall, wenn Deine Angaben vom Finanzamt noch nicht überprüft worden sind.
Als nächstes kommt die Berechnung Deines zu versteuerndem Einkommen
Hier findest Du alle Einnahmen die Du in Deiner Steuererklärung angeben hast.
Dieser Teil ist etwas schwieriger zu prüfen:
- Einnahmen aus Deiner Tätigkeit als Pilot oder Flugbegleiter (nicht selbstständige Tätigkeit) oder als Übersetzer, Hostess, Trainerin u.ä. (selbständige Tätigkeit)
- Einnahmen aus Vermietung z.B. einer Standby Wohnung
- Einnahmen aus Aktienverkäufen, Dividenden usw.
Des Weiteren findest Du in diesem Abschnitt Deine Kosten. Dies sind zum Beispiel außergewöhnliche Kosten, Sonderausgaben und Werbungskosten oder Werbungskostenauschalen.
Tipp:
Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte und das Einkommen / zu versteuerndes Einkommen übereinstimmen ist es schon mal ein gutes Zeichen. Wenn dies nicht so ist, solltest Du die Berechnung auf jeden Fall genauer überprüfen. Wenn diese zu Deinem Ungunsten ausfallen, sollest Du Dir die Erläuterungen ganz genau anschauen.
Hier eine Auflistung, wo unserer Erfahrung nach die meisten Fehler auftauchen:
- Wenn Du die Auswertung mit myRoster gemacht hast, sollest Du schauen, ob alle Werte auch anerkannt worden sind.
- prüfe, ob der Bruttoarbeitslohn richtig angeben wurde und ob die Summen Deiner Einnahmen korrekt sind
- Wurden die Sonderausgaben anerkannt, wie zum Beispiel Spenden, Riesterbeiträge und ähnliche
- Ist die Anzahl der Kinder richtig
- Wurde die Günstigerprüfung von Deinem persönlichen Kinderfreibetrag richtig berechnet (http://www.kindergeld.info/kinderfreibetrag.html)
- Sind alle außergewöhnlichen Belastungen erfasst
Als nächstes kommen auf dem Bescheid die Erläuterungen:
Lese diese bitte immer ganz genau durch. Hier muss der Grund stehen, warum das Finanzamt zum Beispiel abweichende Werte berechnet / akzeptiert hat. Oft sind bestimmte Punkte des Bescheides auch vorläufig. Gegen diese musst Du keinen Einspruch einlegen. Sollte es zu diesem Punkt eine Rechtsprechung (Urteil) geben, bekommst Du einen Änderungsbescheid automatisch.
Tipp:
Oft wirst Du hier auch von Deinem Finanzamt aufgefordert Belege nachzureichen, wie zum Beispiel die Dienstplanauswertung, UFO Beitragsbescheinigung, Handy Rechnungen, Zuordnung der Homebase und vieles mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du gegen Deinen Bescheid Einspruch einlegen kannst. Hier erklärt Dir das Finanzamt, wie Du Dich gegen den Bescheid wehren kannst. Entweder kannst Du das mit einem Einspruch machen oder mit einem schlichten Änderungsantrag. Mit dem Einspruch fechtest Du den kompletten Steuerbescheid an. Das kann dazu führen, dass dieses anschließend auch zu Deinen Ungunsten ausfallen kann, da noch weitere Fehler gefunden werden können. Beim Änderungsantrag wird nur der Teil geprüft, der von Dir beanstandet wird. Hier musst Du dem Finanzbeamten aber ganz genau mitteilen, was Deiner Meinung nach geändert werden sollte. Der Finanzbeamte muss diesem Antrag jedoch nicht folgen.
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