Trinkgeldberechnung
Sind steuerfrei gem. §3 Nr.51 ESTG - Laut einer Entscheidung der Finanzgerichte können Trinkgelder pauschal mit 3,60 € pro Übernachtung berechnet werden. Diese kannst Du auch ohne Quittung ansetzen. Dies entschied ein Richter des Nürnberger Finanzgerichts (FG Nürnberg 5.Senat, Az.V 227/93).
Solltest Du die Rechnungen von den Auslandsaufenthalten, gesammelt haben kannst Du auch mehr als 3,60 € ansetzen. In der Regel wird das Trinkgeld im Ausland mit 10% je Rechnung vorausgesetzt. Unser Tipp ist:
- fotografiere die Rechnungen und sammle diese für die Steuererklärung.
- Sollte das Finanzamt, Nachweise verlangen kannst Du diese nachreichen.
Wenn Du es genau wissen möchtest, findest Du eine detaillierte Darstellung und die Berechnung der Trinkgeldpauschale in unserem SteuerWiki
zum Artikel Trinkgeldberechnung
Reinigungspauschale
Beim Flugpersonal ist ein Ansatz von bis zu 77 Euro im Kalenderjahr (1,60 Euro pro Waschgang) ohne weitere Überprüfung als angemessen anzusehen (Finanzministerium Berlin, Verfügung vom 6.2.2009, Az: III B - S 2354 - 1/2006). Wenn Du es genau wissen möchtest, findest Du eine detaillierte Darstellung und die Berechnung der Reinigungspauschale in unserem SteuerWiki
zum Artikel Reinigungspauschale
Basis Zeitzone
Welche Zeitzone soll ich nehmen, UTC oder Local, und wo liegt der Unterschied? Wir möchten Dir das anhand eines Beispiels erklären:
Wir gehen von folgenden Werten aus Dein Dienst startet
CheckInn ist am 02.03.2016,18.00 Uhr Homebase FRA
Und Dein Dienst endet mit einem
CheckOut am 03.03.2016, 09.00 Uhr (irgendwo auf dieser Welt)
Die gesamte Zeit für den Trip beträgt 15 Std. Nun hast Du die Auswahl zwischen UTC und Local
Bei UTC (Aktuell Sommerzeit)
Unsere Software würde dann für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen folgende Werte berechnen:
- Für den 02.03.2016 4 Stunden
- Für den 03.03.2016 11 Stunden
Bei Local
- Für den 02.03.2016 6 Stunden
- Für den 03.03.2016 9 Stunden
Unsere Empfehlung ist alles, in UTC berechnen zu lassen, da die Dienstpläne und unsere Anzeige in UTC erscheinen. Ab dem Steuerjahr 2014 hat dieser Punkt kaum noch Auswirkungen auf die Auswertung, da die Daten anders berechnet werden aufgrund der steuerlichen Veränderungen.
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