Du bist mit Deinem Lohnsteuerhilfeverein nicht zufrieden?
Dann kündige Deine Mitgliedschaft bei Deinem Lohnsteuerhilfeverein bis zum 30.September eines jeden Jahres!
So kündigst Du Deine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein:
Gerne unterstützen wir Dich, Deine Mitgliedschaft bei Deinem Lohnsteuerhilfe Verein zu kündigen. Hier kannst Du zwischen zwei Möglichkeiten auswählen. Einmal kannst Du die Mitgliedschaft bei Deinem Lohnsteuerhilfeverein selbstständig kündigen, dafür bieten wir Dir hier ein Muster Kündigungsschreiben (unten als Anhang als PDF) an.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Du unseren Partner, die Steuerkanzlei TaxCollector beauftragst, das für Dich zu erledigen. Dieser Service ist vollkommen kostenlos und verpflichtet Dich auch zu nichts. Wenn Du diesen Service nutzen möchtest braucht die Steuerkanzlei
- eine unterschriebene Vollmacht
- und das Kündigungsschreiben (unten als Anhang als PDF)
unterschriebene Vollmacht und das Kündigungsschreiben kannst Du entweder per Email an info@taxcollector-steuerkanzlei.de schicken und per Post an
Steuerkanzlei TaxCollector, Boltzmannstraße 21, 14195 Berlin
Den Rest erledigt die Steuerkanzlei TaxCollector für Dich. Hier haben wir noch zwei Geheimtipps für Dich. Es gibt kostenlose Dienstleister die Dich bei sämtlichen Kündigungen unterstützen unser Favorit ist Aboalarm. Du füllst alles aus und Aboalarm erstellt Dir das Kündigungsschreiben zum ausdrucken und das mit allen Adressen usw. Hier geht es zu Aboalarm.
Hier haben wir noch eine Alternative gefunden. Volders unterstützt Dich auch bei der Kündigung Deines aktuellen Lohnsteuerhilfevereins. Hier geht kannst Du Deinen aktuellen Lohnsteuerhilfeverein kündigen
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