Reinigungskosten, Fahrtkosten & Trinkgelder
Hier findest Du die Zusammenfassung der Reinigung-, Fahrkosten sowie den Trinkgeldern.
Als erstes die Reinigungskosten (so gibts Du die Reinigungskosten an)
zu 1 - hier stehen Deine gesamten Arbeitstage des Steuerjahres welches ausgewertet wurde
zu 2 - hier ist die Pauschale mit der gerechnet wird. Diese ist voreingestellt, kann aber gerändert werden, soweit Du höhere Kosten hattest und auch nachweisen kannst. Unsere Erfahrung ist aber, das sich der Aufwand meist nicht lohnt und das Du mit der Pauschale am besten fährst.
zu 3 - hier steht der Gesamtbetrag. Dieser ergibt sich aus 1 & 2
zu 4 - hier steht die Gesamtsumme welche Du für Deine Reinigungskosten in Deiner Steuererklärung ansetzen kannst
zu 5 - hier steht die Zeile, wo Du die Gesamtsumme einträgst in der Anlage N, sofern Du Deine Steuererklärung in Papierform abgibst oder diese mit der Elstersoftware erstellst.
Als zweites die Fahrtkosten & Trinkgelder (so gibst Du die Kosten richtig an)
zu 1 - hier stehen Deine gesamt gefahrenen KM des Steuerjahres welches ausgewertet wurde
zu 2 - hier ist die Pauschale mit der gerechnet wird. Diese ist voreingestellt, kann aber gerändert werden, soweit Du höhere Kosten hattest und auch nachweisen kannst. Unsere Erfahrung ist aber, das sich der Aufwand meist nicht lohnt und das Du mit der Pauschale am besten fährst.
zu 3 - hier steht der Gesamtbetrag. Dieser ergibt sich aus 1 & 2
zu 4 - hier stehen Deine gesamten Übernachtungen des Steuerjahres welches ausgewertet wurde
zu 5 - hier ist die Pauschale mit der gerechnet wird. Diese ist voreingestellt, kann aber gerändert werden, soweit Du höhere Kosten hattest und auch nachweisen kannst. Unsere Erfahrung ist aber, das sich der Aufwand meist nicht lohnt und das Du mit der Pauschale am besten fährst.
zu 6 - hier steht der Gesamtbetrag. Dieser ergibt sich aus 4 & 5
zu 7 - hier steht die Gesamtsumme welche Du für Deine Fahrtkosten & Trinkgelder in Deiner Steuererklärung ansetzen kannst
zu 8 - hier steht die Zeile, wo Du die Gesamtsumme einträgst in der Anlage N, sofern Du Deine Steuererklärung in Papierform abgibst oder diese mit der Elstersoftware erstellst.
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