Kauf von Koffer wurde abgelehnt

Kommentare

1 Kommentar

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    Thomas Drtina

    Antwort unserer Steuerexperten:

    Wichtig hierzu it die Begründung. Solltest Du Fragen haben nutze bitte unsere Nummer für Steuerfragen, da kann man Dir helfen. Ansonsten gilt:

    Wer seine Reisekoffer so gut wie ausschließlich für dienstliche Reisen nutzt, kann deren Kaufpreis steuerlich geltend machen. Solche beruflich genutzten Koffer stellen Arbeitsmittel dar, entschied das hessische Finanzgericht

    (FG, Aktenzeichen: 3 K 2035/06)

     

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