Augen Lasern von Steuer absetzen?

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    Thomas Drtina

    Antwort unserer Steuerexperten

    Liebe Susanne,

    außergewöhnliche Belastungen wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Wer seinen Sehfehler per Laser- oder Lasikverfahren beheben lassen und die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen will, braucht ab sofort kein vorheriges Attest vom Amtsarzt mehr. Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover (Aktenzeichen S 2284 - 246 - StO 235) gilt dies für alle Augenoperationen mittels Laser. Die Finanzämter müssen alle Kosten anerkennen, die der Steuerpflichtige selbst getragen hat (also ohne eventuelle Erstattung oder Beteiligung von einer Krankenversicherung). Früher lehnten die Finanzämter alle Kosten für ärztliche Eingriffe ab, wenn kein Attest eines Amtsarztes vorlag. Patienten mussten sich deshalb vor einer Operation von einem Amtsarzt untersuchen und ihre Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder andere Augenkrankheiten schriftlich bestätigen lassen.

    Diese berechnet sich lt. Gesetz. Hängt ab von Summe der Einkünfte, verheiratet und Anzahl der Kinder. Unsere Steuerexperten sagen immer unter 1000€ braucht man nicht drüber nachdenken ,-) Wenn die LASIK etwa 3000-4000€ gekostet hat, sollte man eigentlich drüber liegen...

    Hier ein zufälliges Rechenprogramm aus dem Netz. Keine Ahnung ob hier die begünstigende neue BFH Rechtsprechung schon mit abgebildet wird...

    https://www.smart-rechner.de/zumutbare_belastung/rechner.php

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