Das ist neu im Jahr 2023
Steuererklärung für das Jahr 2022 das hat sich geändert
Auch dieses Jahr gibt es für euch wieder zahlreiche Steueränderungen ab dem 1. Januar 2023. Die zahlreichen Änderungen stammen aus dem dritten Entlastungspaket und aus dem Inflationsausgleich Gesetz und nicht zuletzt aus dem Jahressteuergesetz 2022. All diesen Gesetzespaketen hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Positive an den Änderungen ist, dass dadurch zahlreiche Steuerentlastungen für euch entstehen. In unseren diesjährigen Steuertips erfährst du alle wichtigen Steueränderungen für die Einkommenssteuer 2023 und was diese für eure Steuererklärung 2022 bedeuten.
Hier findet Ihr die wichtigsten Steueränderungen die Ihr kennen solltet.
Für Alleinerziehende steigt der Entlastungsbetrag
Im Januar 2023 steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 225€ auf nunmehr 4260€ pro Jahr, zuvor waren es 4008,00€. Für jedes weitere Kind erhalten Alleinerziehende weiterhin 240€ zusätzlich.
Altersvorsorgebeiträge sind ab 2023 vollständig absetzbar
Eigentlich sollten Altersvorsorgebeiträge ab 2025 erst zu hundert Prozent steuerlich absetzbar sein, die Bundesregierung hat in einem gemeinsamen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag dieses nun auf 2023 vorgezogen. Du kannst also deine Aufwendungen zur Altersvorsorge, ab 2023, zu hundert Prozent als Sonderausgaben absetzen.
Der Ausbildungsfreibetrag steigt
Solltest du Anspruch auf Kindergeld, beziehungsweise auf den Kinderfreibetrag haben und dein Kind sich in einer Ausbildung befinden, können Eltern den Unterhalt ihres volljährig untergebrachten Kindes als Ausbildungsfreibetrag beanspruchen. Dieser Freibetrag wird anteilig für jeden Monat, in dem der Anspruch, besteht gewährt. Dies hat zur Folge, dass der Freibetrag das zu versteuernde Einkommen mindert. Für Eltern, die verheiratet sein sollten halbiert sich dieser Betrag, wenn eine Einzelveranlagung besteht.
Arbeitslosengeld 2 ist jetzt Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld wird ab dem 1.Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. der bisherige Regelsatz für rein stehende Erwachsene steigt um 52€ auf 502€. Die Bedarfssätze sollen auch nicht rückwirkend auf die Teuerungsrate angepasst werden, sondern es sollen die Bedarfssätze vorausschauend angepasst werden. Gut ist auch, dass während einer Karenzzeit von 12 Monaten, das Vermögen von bis zu 40000€ unberücksichtigt bleiben soll. Auch eventuelles Wohnvermögen bleibt unberücksichtigt. Für die Unterkunft und Heizkosten werden in angemessener Höhe vollständig übernommen (In der Karenzzeit).
Anpassung des Einkommensteuertarifes
Der steuerfreie Grundfreibetrag wird erhöht sowie die Tarifwerte nach rechts verschoben. Diese Entscheidung wurde aufgrund der sogenannten kalten Progression beschlossen (Steuermehrbelastung durch Inflation). der Grundfreibetrag steigt somit auf 10.347€ (2022) und auf 10.908 Euro (2023). Ab am 62810€ (2023) greift der Spitzensteuersatz von 42%. Im Jahr 2022 der Spitzensteuersatz von 42% ab 58.597€.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2022
Wenn ein bestimmter Grund vorliegt (z.B. mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld in einem Kalenderjahr) ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Alle anderen können eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen (sogenannte Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs.2 Nr.8 EstG). Für die Steuererklärung 2022 könnt Ihr Euch also bis zum 31.12.2026 zeit lassen (§ 169 AO). Insgesamt gelten folgende Fristen:
Abgabefristen für die Steuererklärung
Was passiert, wenn Ihr die Steuererklärung zu spät einreicht?
Die Regeln für Verspätungszuschläge sind seit 2019 geändertund gelten erstmals für die Steuererklärung 2018. Zum einengibt es immer noch die „Kann-Regelung“. Neu dazu ist die „Muss-Regelung“ gekommen. Des Weiteren wurde ein Mindest – Verspätungszuschlag eingeführt ( §152 AO wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geändert (18.07.2016).
Steuerzinsen rückwirkend niedriger (Ab 01.01.2019)
Ab dem 01.01.2019 zahlt Ihr einen niedrigen Zinssatz für Steuernachforderungen. Der Zinssatz beläuft jetzt auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % für ein Jahr. Der Zinssatz gilt auch für die Steuererstattungszinsen. Dieser Zinssatz (nach § 233 a AO) orientiert sich am Basiszinssatz nach § 247 BGB. Geplant ist das dieser Zinssatz alle drei Jahre überprüft und wenn nötig angepasst werden soll.
Kurzarbeit führt zur Abgabepflicht
Corona hat uns einige Zeit in Schach gehalten. In dieser Zeit wurden die Vorschriften und Regeln mehrfach geändert. So wurde die Dauer für den Bezug des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Stunden geändert. Des Weiteren gibt es viele Sonderregelungen für die steuerlichen Behandlungen von zum Beispiel Arbeitgeberzuschüssen, Kurzarbeitergeld und Saison – Kurzarbeitergeld. Viele Kollegen fragen berechtigterweise, wie sich all diese Regelungen zum Kurzarbeitergeld sich auf die Steuererklärung auswirken. Wen Du von Deiner Airline mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld in einem Kalenderjahr bekommen hast, dann verpflichtet dich das eine Steuererklärung abzugeben. Solltest Du in Betracht ziehen, keine Steuererklärung abzugeben, bedenke bitte das die Finanzämter alle Informationen per Datenaustausch bekommen. Die Finanzämter werden also die erforderlichen Informationen auf jeden Fall erhalten. Die Finanzämter können also auch die Steuererklärung für 1-2 Jahre zwangsweise anfordern und das mir erheblichen Verspätungszuschlägen. Die Aufstockungsbeträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§32b Abs. 1Nr. 1g EstG) und der Arbeitgeber trägt diese in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15 ein.
Erhöhung des Grundfreibetrages (Steuerentlastung)
Zum 01.01.2023 wurde der Grundfreibetrag von 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag soll den Anteil des Einkommens sicherstellen, der zum Leben absolut notwendig ist. Zum 01.01.2024 wird der Grundfreibetrag voraussichtlich auf 11.604 Euro erhöht (§ 32a EstG).
Die kalte Progression wird abgebaut
Damit eine schleichende Steuererhöhung (durch die Inflation) verhindert werden kann wurden die Eckwerte des Steuertarifs 2022 geändert. Somit hast Du mehr Netto von Brutto. Steigerung von 1,17 Prozent (2021:1,52 Prozent). Durch diese leichte Erhöhung kommt es erst bei etwas höheren Einkommen zu steigenden Steuersätzen (z.B. Cockpit und Purser).
Bei höherem Einkommen greift die Reichensteuer
Für Bestverdiener gibt es seit 2007 die sogenannte Reichensteuer (Steuerzuschlag von 3 % und somit einen Spitzensteuersatz von 45 %). Dieser greift bei einem zu versteuernden Einkommen ab 265.327 Euro (Single) und 530.653 Euro (Verheiratete) für das Jahr 2019.
Im Jahr
• 2021 ab 274.613 Euro (Single) und 549.225 Euro
(Verheiratete) und
• 2022 ab 277.826 Euro (Single) und 555.651 Euro
(Verheiratete).
Kindergeld und Kinderfreibetrag werden erhöht
Beim Kindergeld gibt es im Jahr 2022 keine Änderung, da das Kindergeld schon 2021 geändert und angepasst wurde. Das sieht beim Kinderfreibetrag anders aus. Der Kinderfreibetrag wurde rückwirkend von 2.730 Euro auf 2.810 Euro je Elternteil erhöht. Der Erziehungsfreibetrag bleibt bei 1.464 Euro je Elternteil. Für den Kinderfreibetrag soll es weitere Erhöhungen zum 01.01.2024 geben (Inflationsausgleichgesetz)
Im Juli 2022 wurde für jedes Kind ein Kinderbonus von 100 Euro ausgezahlt (einmalig)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten seit 2004 einen Entlastungsbetrag. Dazu muss in Deinem Haushalt mindestens ein Kind leben. Des Weiteren musst Du für dieses Kind Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten. Wenn eine weitere erwachsende Person in Deinem Haushalt wohnt, erhältst du diesen Entlastungsbetrag nicht. (§24B EstG). 2020 wurde der Entlastungsbetrag dauerhaft auf 4.008 Euro gesetzt.
Arbeitnehmer und Minijobber erhalten Ernergiepreispauschale (EPP)
Wenn Du Arbeitnehmer oder / und Minijobber warst / bist müsstest Du im September 2022 300 Euro von Deinem Arbeitgeber bekommen haben (Ernergiepreispauschale). Sollte das nicht der Fall gewesen sein, kannst Du die EPP über die Abgabe der Einkommenssteuererklärung erhalten. Ein besonderer Antrag ist nicht notwendig.
520 Euro für Minijobber
Die Minijob – Grenze steigt von 450 Euro auf 520 Euro (01.01.2022). Damit wurde der Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde angesetzt. Du kannst als Minijobber somit 6.240 Euro über 12 Monate verdienen. In einem begründeten Ausnahmefall kann diese Grenze auf 7.280 Euro steigen.
Arbeitnehmer - Pauschbetrag jetzt bei 1.200 Euro
Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wurde der Arbeitnehmer – Pauschbetrag von 1.000 Euro auf 1.200 Euro (§ 9a Nr. 1 EstG) erhöht (Steuerentlastungsgesetzt 2022).
Für Fernpendler wird die Entfernungspauschale erhöht
Ab dem 21. Entfernungskilometer bekommst Du 38 Cent pro KM. Für die ersten 20 KM bleibt es wie gewohnt bei 30 Cent. Dieses gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022 (Ursprünglich sollte diese Erhöhung erst ab 2024 gelten). Die Regelung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2026.
Homeoffice – Pauschale steuerlich absetzbar
Die Homeoffice Pauschale wurde von Anfang an sehr niedrig gesetzt vom Gesetzgeber. Damit kommst Du und Deine Kollegen sehr früh in den Genuss dieses Vorteiles. Dieses gilt allerdings nur die Arbeitnehmer, welche die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllen (Piloten & Purser). Insgesamt kann ein Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend gemacht werden (auf 600 Euro pro Jahr begrenzt). Auch wenn die Finanzämter angehalten sind keine Arbeitgeberbescheinigung anzufordern, gehen wir davon aus das Du Dich auf Nachfragen des Finanzamtes bezüglich der Arbeitstage einstellen kannst. Gerade bei uns als fliegendes Personal, da wir trotz der Pauschale hohe Fahrtkosten für die Wege zu Arbeit ansetzen.
Erhöhung der Pauschalen für einen beruflichen Umzug
Wenn Du die Homebase wechselst oder näher an Deine Homebase ziehst, dann kannst Du diesen Kosten des Umzuges als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfreie erstattet bekommen. Dazu gehören zum Beispiel Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren und Umzugsauslagen. Diese genannten Kosten sind in nachgewiesener Höhe absetzbar. Ansonsten können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
Wenn Kinder, wegen des Umzuges, Schwierigkeiten in der Schule haben, kannst Du Auslagen für zusätzlichen Unterricht bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten absetzen (§ 9 Abs. 2 BUKG 2019).
So hoch ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten je Kind
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Wenn Du im Jahr 2022 zum ersten Mal Rente aus der gesetzlichen Rente bekommen hast, beträgt der Besteuerungsanteil 82 % (82 % steuerpflichtig 18 % steuerfrei (Bruttorente)). Des Weiteren kannst Du 102 Euro (Werbungskosten-Pauschbetrag) abziehen.
Pensionen und Betriebsrenten
Anders als Renten aus der aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Renten aus Pensionen und Betriebsrenten voll steuerpflichtig (im vollen Umfang). Diese sind „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ und somit der Anlage N anzugeben. Wenn Du 2022 in den vollverdienten Ruhestand gegangen bist, beträgt der Versorgungsfreibetrag 14,4 % höchstens aber 1.080 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 324 Euro plus der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Insgesamt bleiben Renten bis zu einem Betrag von 1.506 Euro steuerfrei und dass ein Leben lang.
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