TIPP: Solltet Ihr Fragen zu diesem Thema haben, wendet Euch bitte an die das Team von der Rechtsanwaltskanzlei Hageter
Abgabepflicht Steuererklärung
Eine Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 bis zum 31. Juli 2021 muss abgeben, wer
- mehr als 410,00 Euro Kurzarbeitergeld oder
- mehr als 410,00 Euro Zuzahlung zur Nettolohndifferenz auf 80%
in 2020 erhalten hat.
Finanzamt hat die Daten zum Kurzarbeitergeld
Die Übermittlung der notwendigen Steuerdaten für den Bezug des Kurzarbeitergeldes wie auch ggf. der steuerfreien Lohnzuzahlung erfolgen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung und werden vom zuständigen Finanzamt automatisch bei der Steuer berücksichtigt. Ebenfalls wird damit auch über die Steuer-ID die Pflichtveranlagung getriggert. Die steuerfreien Einkünfte müssen grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden, sind dem Finanzamt letztendlich aber schon bekannt.
Werbungskosten geringer
Je nachdem, wie lange die Krise anhält und mit welcher Fahrt die Luftfahrtindustrie sich wieder erholt, bleibt dabei abzuwarten, mit welcher Geschwindigkeit die Reaktivierung des Bordpersonals erfolgen wird. Es ist jedoch bereits jetzt offensichtlich, dass die Werbungskosten für die letzten Monate bei den allermeisten Mitarbeitern deutlich geringer ausgefallen sein dürften als dies normalerweise der Fall wäre. Einige Kosten können weiterhin in vollem Umfang abgesetzt werden (Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, Telefon oder Kontogebühren). Andere Kostenblöcke dürften jedoch sich deutlich reduzieren, insbesondere Verpflegungsmehraufwand sowie Fahrt- und Reisekosten.
Lohnsteuer fast immer geringer als Steuerschuld
Die durch den Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer dürfte in den meisten Fällen geringer sein, als was das Finanzamt bis Mitte 2021 von Euch haben möchte. Hier sollte man sich darauf vorbereiten. In unserem Beispiel wurde konservativ halbes Jahr volles Gehalt und halbes Jahr nur Kurzarbeitergeld (plus Zuschüsse Arbeitgeber) unterstellt. In der Praxis kennen wir Fälle von Krankengeldbezügen, wo es in bestimmten Fällen nach neun bis zehn Monaten Abwesenheit vom Dienst infolge einer Krankschreibung zu sehr deutlichen Nachzahlungen (ca. 2.000 Euro) kommen konnte – wobei der Ehemann in diesem Fall auch nur ein moderates Einkommen hatte.
Wir hoffen, dass wir Euch ein paar Einblicke geben konnten. Für Rückfragen und Hinweise stehen wir gerne zur Verfügung.
Bleibt gesund und happy landings,
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