Was kann ich bzgl. Versicherungen machen, wenn ich momentan die Beiträge nicht zahlen kann?
Zuerst einmal haben wir bereits mit verschiedenen Unternehmen gesprochen. Es zeigt sich, dass auf Grund der momentanen allgemeinen Krise, die Versicherer sich sehr kundenorientiert und kundenfreundlich zeigen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, allerdings kommt es auf die einzelnen Produkte an:
- Stundung der Beiträge (heißt ein späteres Nachzahlen der Beiträge)
- Beitragsfreistellung (dies bedeutet allerdings auch den kurzfristigen Verlust des Versicherungsschutzes, zudem geht das in der Regel nur bei Versicherungen, die ein Sparvertrag in irgendeiner Form anhängig haben und ein gewisser Betrag bereits angespart wurde)
- Kündigung der Versicherung (heißt Verzicht auf den Versicherungsschutz. Zudem müsste man auf das Versicherungsablaufdatum achten)
Hier eine kleine Übersicht zu den Produkten, die die meisten von Euch haben werden:
im Regelfall wird diese ohnehin nur einmalig im Jahr bezahlt. Sollte zum jetzigen Zeitpunkt die Versicherung um ein Jahr verlängert werden, könnte man ggf. auf einen günstigeren Anbieter umsteigen. Eine Haftpflichtversicherung ist unumgänglich, deshalb bitte nicht ersatzlos kündigen!
Hausratversicherung
gleich wie Haftpflicht, allerdings nicht so elementar wichtig, wie die Haftpflicht
Wohngebäudeversicherung
hier würden wir eher zu einem Vergleich raten. Das Gebäude sollte weiterhin versichert bleiben. Ebenfalls sollte man vorhandene Elementar-Zusatzvereinbarungen nicht aus dem Versicherungsschutz rausnehmen. Im Falle einer Kündigung könnten ggf (je nach Risikozone) Elementar-Zusatzvereinbarungen wie z. B Hochwasserschutz usw. entfallen. Deshalb bitte nicht einfach kündigen, sondern vorab prüfen! Hier unterstützen wir Euch gerne
Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Sollte sich der Gesundheitszustand seit Abschluss negativ verändert haben, ihr würdet jetzt kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt den Schutz erneut abschließen, so wäre dies nur erschwert oder evtl gar nicht möglich. Hier wäre die Möglichkeit der Stundung sinnvoll.
Das gleiche gilt für Risiko Lebensversicherungen.
Rechtschutzversicherung
hier sollte man ebenfalls bzgl einer Stundung mit dem Versicherer sprechen. Sollte man eine Zeit auf den Schutz verzichten und kündigen, hätte man bei einem späteren Neuabschluss erneut eine Wartezeit.
Selbständige BU
da eine selbständige BU immer ein reiner Risikoschutz ohne Sparanteil ist, käme eine Beitragsfreistellung nicht in Frage. Aber über eine Stundung kann gesprochen werden. Somit bleibt auch der BU Schutz erhalten. Solltet Ihr über eine Kündigung des Schutzes nachdenken, möchten wir auch hier auf die Thematik mit den Gesundheitsfragen hinweisen. Zudem wird der Vertrag bei einem späteren Neuabschluss unabwendbar teurer! Die SBU deckt übrigens jeden von Euch auch evtl. zukünftig ausgeübten Beruf ab, ohne dass Ihr diesen anzeigen müsst. Der Schutz läuft einfach weiter, ohne dass dieser sich vom Beitrag verändert. Also bitte nicht kündigen!
Krankenzusatzversicherungen
(Krankentagegeld, Zahnzusatz usw: Auch hier würden wir Euch von einer Kündigung abraten. In den meisten Produkten in diesem Bereich hat man bei Neuabschluss Wartezeiten. Bei der Krankentagegeld wiederum erneut Gesundheitsfragen.
BUZ/Sparvertrag mit FU oder BU
hier gäbe es (je nachdem wie hoch der Sparanteil ist) die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Allerdings würdet Ihr in diesem Fall auf den Versicherungsschutz verzichten. Von einer Kündigung würden wir auch hier abraten, siehe Gesundheitsfragen und preisliche Erhöhung bei einem späteren Neuabschluss.
Alle Arten von Altersvorsorge, wie Fondprodukte, Riester, bAV usw.
da hier zumeist kein Versicherungsschutz enthalten ist, kann man durchaus kurzzeitig eine Beitragsfreistellung durchführen. Hier sollte überprüft werden, ob ggf. Garantiezinsen erhalten bleiben. Ebenfalls ob sich eine Beitragsfreistellung evtl. auf eine Steuerfreiheit des Vertrages auswirken würde. Auch hier können wir Euch unterstützen. Bei der Riester Rentenversicherung würde man ggf ein Jahr auf die vollen Zulagen verzichten. Kapitalbildende Lebensversicherung können kurzzeitig beitragsfrei gestellt werden.
Bei Fragen zu Euren Produkten und Möglichkeiten sind wir natürlich für Euch da!
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