Grundsätzlich dürfen Pendler natürlich weiterhin bzgl der Arbeitsstelle über die Grenzen fahren. Hierfür benötigt Ihr eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese Bescheinigung findet Ihr im CRA unter dem Punkt „Bescheinigungen“
Was ist, wenn ich den begründeten Verdacht habe, mich mit Corona infiziert zu haben (Beispielsweise der direkte Kontakt mit einer positiv getesteten Person):
Besteht der begründete Verdacht sich mit Corona infiziert zu haben sieht die Rechtslage einiges vor, allerdings ist es bei Euch recht simpel. Ihr meldet Euch beim Einsatz krank. Das gleiche gilt natürlich solltet Ihr die entsprechenden Erkältungssymptome zeigen. Bitte denkt dran die entsprechenden Hotlines bzw. Euren Arzt telefonisch und nicht persönlich zu kontaktieren. Eine Krankschreibung wird Euch nach dem Telefonat für zumindest eine Woche per Post zugestellt. Ein persönliches erscheinen beim Arzt auf Grund von Erkältungssymptome ist für diese Krankschreibung momentan nicht nötig.
Grundsätzlich seid Ihr nicht verpflichtet Eurem Arbeitgeber die Art Eurer Erkrankung mitzuteilen. Lediglich der Fakt, dass Ihr krank seid und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung müssen mitgeteilt werden. Solltet Ihr Euch mit dem Corona Virus infiziert haben oder der begründete Verdacht auf eine mögliche Infektion vorliegen, so wäre eine Mitteilung sicher wünschenswert. Die Erkrankung 2019-nCov unterliegt der Meldepflicht. Heißt der Arzt muss die zuständige Meldebehörde unter Angaben Eurer persönlichen Daten informieren. Diese würden im Rahmen der Bekämpfung dieser Krankheit auch u.a. mit Eurem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und weitere Nachforschungen einleiten. Die Meldepflicht wurde vor kurzem insofern erweitert, dass auch begründete Verdachtsfälle in die Meldepflicht fallen.
Solltet Ihr im Urlaub gewesen sein, müsstet Ihr Eurem Arbeitgeber natürlich nicht sagen, wo ihr gewesen seid, auch wenn dort evtl. Corona Fälle aufgetreten sind. Bei direktem Kontakt mit einem Corona Infizierten im Urlaub, wäre dennoch ein Test sinnvoll, zumal ihr nur dann auch in die 14 tägige Quarantäne geschickt werdet, die nicht freiwillig ist. Freiwillige Quarantäne ohne Grund bzw. ohne Test hätte ggf. unbezahlte Urlaubstage zur Folge.
Eine Kollegin, ein Kollege, mit dem Ihr geflogen seid wurde positiv getestet? Hier liegt das gesamte weitere Vorgehen bei der zuständigen Meldebehörde also dem Gesundheitsamt. Diese werde etwaige Schritte nach ermessen, einleiten. Da jeder Covid 19 Fall oder Verdachtsfall meldepflichtig ist, kann man davon ausgehen, dass die gesamte Crew genannt wird und Ihr entsprechend der Vorgaben in eine häusliche Quarantäne geschickt werdet.
Alle Mitarbeiter sind momentan angewiesen, nicht krank zum Briefing bzw. ins Büro zu kommen. Sollte dennoch jemand mit Schnupfen-Nase erscheinen, kann dieser natürlich zum Schutz der Belegschaft sofort nach Hause geschickt werden.
Euer Arbeitgeber kann bei Schließung oder Minderauslastung die Kurzarbeit beantragt, was ja bereits passiert ist. Der Verbrauch von Urlaubstagen können grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden. Allerdings können natürlich Mehrstunden wegfallen. Minusstunden werden ebenfalls nicht aufgebaut.
Ihr bekommt einen Umlauf, kommt aber nicht zum Flughafen da Busse und Bahnen evtl nicht fahren? Dann müsst ihr Euch eine Möglichkeit suchen, denn das Risiko des Arbeitsweges liegt bei Euch.
Solltet Ihr in der Krise eine Nebentätigkeit ausüben wollen, dann dürft ihr das natürlich. Hier gilt zu beachten, dass Ihr das mit Eurem Arbeitgeber absprecht und Euch die entsprechende Genehmigung einholt. Ggf ist auch eine Vollzeitstelle in einem Fremdunternehmen möglich, allerdings müsstet ihr auf kurze Kündigungszeiten achten, da Eure Haupttätigkeit jederzeit wieder aufgenommen werden kann.
Solltet Ihr zB über Ostern Urlaub gelegt haben, könnt aber nun nicht wegfahren, so könnt Ihr die Urlaubstage nicht einfach „zurückgeben“. Euer Arbeitgeber kann für die jetzige Situation genauso wenig wie Ihr. Er ist verpflichte Euch die bezahlten freien Tage zur Verfügung zu stellen, ob Ihr diese auf Eurer Reise oder zu Hause verbringt ist dem Arbeitgeber egal 😉 Ihr könnt allerdings versuchen unter einander zu tauschen.
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