Am 22.03.2020 hat die Bundesregierung zusammen mit den Ministerpräsidenten eine sogenannte „Kontaktsperre“ für ganz Deutschland ausgesprochen.
Für die nächsten 14 Tage gelten vorerst folgende Regeln:
- Du darfst Dich maximal mit einer weiteren Person zu zweit treffen (wenn Ihr nicht im gleichen Haushalt wohnt). (in Bayern, Saarland und Sachsen gilt die Ausgangsbeschränkung! Hier dürft Ihr lediglich mit Personen aus dem eigenen Haushalt zusammen sein. Zudem darf der Wohnort nur mit triftigen Grund verlassen werden)
- Die Personen, die mit Euch im Haushalt wohnen, dürfen mit Euch zusammen raus. Achtung bei Standby Wohnungen, solltet Ihr darauf achten, daß Ihr der Person, die den Standby bei Euch verbringt, auch eine unterschriebene Bescheinigung von Euch hat.
- Versucht bitte 1,5 m Abstand zu allen Personen zu halten
- Ab den 22.03.2020 sind nun auch alle Restaurants und Dienstleister, wie zum Beispiel Friseure geschlossen. Speisen und Co dürfen aber weiter geliefert werden.
- Solange Ihr Alleine oder zu zweit etwas draußen machen möchtet ist das noch erlaubt. Es gibt bundesweit auch keine Beschränkungen, daher sind Sport, Spaziergänge und andere Aktivitäten vorerst erlaubt. Bitte achtet aber da drauf dieses alleine oder maximal zu zweit zu machen (hier nochmal der Hinweis auf die Ausgangsbeschränkungen in den bereits erwähnten Bundesländern)
BITTE BITTE, versucht Euch an die Anweisungen zu halten. Je besser wir diese Einschränkungen jetzt befolgen, desto schneller ist dieser ganze Wahnsinn wieder zu Ende.
Sollte das alles nicht helfen kann es zu einer bundesweiten Ausgangssperre kommen. Einzelne Kommunen haben eine solche Ausgangssperre auch schon ausgesprochen. Aber selbst, wenn es bundesweit zu einer Ausgangssperre kommen sollte, brauchen wir keine Angst haben. Wir kommen weiter an Lebensmittel, daher beteiligt Euch bitte nicht an den Hamsterkäufen. Trotz Ausgangsperre werden folgende Läden / Dienstleistungen geöffnet sein:
- Je nach Stadt bzw Bundesland gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel Baumärkte
- Wochenmärkte und Supermärkte haben auch geöffnet (Bitte achtet freiwillig auf den Abstand von 1,5 m )
- Auch Tankstellen werden weiter aufhaben
- Du darfst auch weiter zu Arbeit, solltest Du also noch zu einem Flug antreten, denke bitte daran, daß Du eine Bescheinigung des Arbeitsgebers hast. Solltest Du diese noch nicht haben, kontaktiere bitte Deine Airline (Teamleiter).
- Arzttermine dürfen weiterhin wahrgenommen werden und natürlich haben Apotheken geöffnet.
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- Solltest Du Fragen zu dem Thema Ausnahmegenehmigung haben, dann Frage bitte bei Deiner zuständigen Behörde nach
Was bedeutet die Ausgangsperre eigentlich Juristisch?
Bei der Ausgangsperre handelt es sich um eine sogenannte Allgemeinverfügung. Du erfährst davon über die Verkündungstafeln der jeweiligen Gemeinde oder über die Webseite einer Gemeine, Kommune oder Stadt. Da steht dann auch, wann diese Allgemeinverfügung genau wirksam wird. Solltest Du Dich nicht an die Ausgangssperre halten musst Du mit Bußgeldern rechnen.
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