Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente und Fluguntauglichkeitsrente
Es gibt in Deutschland eine sehr große Auswahl an Versicherern, die die Berufsunfähigkeit in den verschiedensten Formen absichern. Hier einige Hinweise zur unterschiedlichen Besteuerung
- Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer steuerlich geförderten Altersversorgung können Sie zwar die Beiträge im Rahmen bestimmter Höchstbeträge und steigender Steueransätze jeweils im Jahr der Zahlung absetzen, haben jedoch im Leistungsfall die gezahlten Renten ebenfalls zu versteuern. Der Steueransatz liegt im Jahr 2018 noch bei 76 % der Rente und steigt bis 2040 kontinuierlich bis auf 100 % an.
- Bei der betrieblichen Altersversorgung unterliegt Ihre Berufsunfähigkeitsrente der nachgelagerten Versteuerung, da Sie die Beiträge für Ihre Versicherung vor Steuern aufwenden und abführen. Sie müssen also für den Fall der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente den vollen Betrag Ihrem persönlichen Steuersatz unterwerfen
- Bei der privaten Vorsorge sieht es anders aus. Die Beiträge werden von dem versteuerten Einkommen entrichtet. Sie werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert, der sich nach der möglichen Rentenlaufzeit ab Eintritt des Versicherungsfalles richtet.
CREWLife Tipp
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